Berufsanfänger nach 4 Jahren Pause...

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Dina-Tabea
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#1

21.06.2007, 13:55

Bin ganz neu hier bei euch und hab auch gleich ein "Mitdertürinshausfall-Frage"... Ich hab nun vor 4 Jahren meine AUsbildung abgeschlossen und bin seit dem Hausfrau. Da meine Jüngste nun nächstes Jahr in den Kindergarten kommt und ich mich endlilch wieder ins Arbeitsleben stürzen möchte, dachte ich mir, ich mach mich mal ein bischen schlau, welche Änderungen es denn jetzt alles gab. Das es keine BRAGO mehr gibt, hab ich ja nun noch in meiner Ausbildung mitbekommen. Allerdings nie mit der RVG gearbeitet...

Würde mich wirklich freuen, wenn mir jemand mal grob sagen könnte, wo ich noch nicht auf dem "neuesten" Stand bin. Hab ehrlich gesagt schon ganz schön Angst, das ich gar keinen Job mehr finde... Ich hoffe, ihr versteht mich...

Vielen Dank
Dina-Tabea
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Tascha88
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#2

21.06.2007, 13:58

Erstmal Herlich Willkommen und viel Spaß bei Foreno.

Zu deiner Frage kann ich dir leider nichts sagen denn ich hab meine Ausbildung erst vor zwei Jahren angefangen und weiß daher nicht was sich alles geändert hat.
Aber ich denke mal du wirst bald ein paar gute Antworten bekommen.

Lg
* Lebe jeden Tag als ob es dein Letzter wär *

LG
Gast

#3

21.06.2007, 14:00

Zum Thema RVG empfehle ich Dir das Buch RVG für Anfänger. Ist echt alles total klasse mit Beispielen erklärt. Es kostet ca. 29,00 €.
powerkueken

#4

21.06.2007, 14:23

Welcome Dina-Tabea,

ich war seit über 5 Jahren aus dem Berufsleben ausgeschieden. Ich habe sehr an mir gezweifelt, ob ich jemals, aufgrund den ganzen neuen Regelungen, noch von einem RA beschäftigt werde. Gott-sei-Dank habe ich eine super tolle RAin letztes Jahr gefunden. Da ich ihre einzige Angestellte bin und auch nur BRAGO kenne, gucken wir bei Kostenfragen immer beide in die Bücher und fachsimpeln. Alles andere, wie zum Beispiel einige Anträge und Schreiben, kommen ganz von allein. Habe keine Angst davor! Du schaffst das bestimmt auch! Und falls du mal ne Frage haben solltest, dann frag doch hier einfach...
Es grüßt herzlichst
powerkueken
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Bluerabbit
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#5

21.06.2007, 14:43

hallo dina,

herzlich willkommen in Forum. Ich bin damals genauso wie du jetzt in das Forum gekommen mit genaudemselben hintergrund und genaudenselben Absichten. Ich wollte 3 Jahre nach Abschluss der Ausbildung und kein bischen Berufserfahrung wieder zurück, habe von diversen Leuten gesagt bekommen, dass das, was ich vor habe, absolut unmöglich ist. Anhand der erhaltenen Absagen kann ich dir auch sagen: mach dich auf was gefasst, es wird nicht leicht.

Aber ich kann dir auch aus Erfahrung sagen: du kannst es schaffen. Ich habe eine 400 Euro stelle beim Anwalt gefunden mit der Option, diese auf eine Vollzeitstelle auszuweiten.

Ich habe damals über www.rechtlernen.de einen Wiedereinsteigerkurs gemacht (nachdem mich die Anwaltskammern und RENO-Verbände haben hängen lassen) und auch speziell zu RVG Einzelstunden gebucht. Ich kann das nur empfehlen. Es bringt dich "Know-how"-technisch auf den Stand eines Azubis zur Abschlussprüfung. Das größte Prob ist aber immernoch, irgendwen zu finden, bei dem du Berufserfahrung sammeln kannst. Denn ohne die bist du ein nichts auf dem Arbeitsmarkt (meine Erfahrung). Dennoch denke ich, dass du jetzt in der Urlaubszeit mit den Angebot, die Urlaubsvertretung zu übernehmen, eine gute Chance zum Wiedereinstieg haben kannst. Ich habe dazu beispielsweise einen Zettel in die Gerichtsfächer geworfen und so meinen jetzigen Platz gekriegt.

Ich drück dir auf jeden fall die Daumem :daumen
Liebe Grüße
Christiane

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Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand, jeder glaubt, er habe genug davon.
Suppenhuhn1985
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#6

25.06.2007, 16:13

Ich habe meine Ausbildung vor einem Jahr abgeschlossen und war wirklich froh, dass er mich danach für ein Jahr übernommen hat. Dann kam jedoch auf einmal die Kündigung (nachdem die Chefs sich neue BMWs gekauft hatten). Ich muss ehrlich sagen, ich hatte es schon schwer und ich habe ja nach der Lehre weitergearbeitet. Ich wünsche dir viel Glück, denn es wird, zumal du ja auch ein Kind hast, noch schwerer.

Aber der Tipp von Bluerabbit war echt klasse. Versuch es doch einfach mal. Ich drück dir die Daumen.

Einen Tipp möchte ich dir noch geben. Lass dich durch die Absagen nicht entmutigen. Denn wenn du den Kopf hängen lässt, wird die ganze Sache nur noch schlimmer und auch schwerer für dich
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stein
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#7

25.06.2007, 16:28

Sei gegrüßt.

Also ich habe damals nach meiner Ausbildung (da war ich 20 Jahre) nie wieder beim RA. gearbeitet und bin nach den Kindern durch Zufall - als Schreibkraft - wieder dort reingerutscht.
Das habe ich dann zwölf Jahre lang gemacht.
Ab November muste ich dann - weil die Vollzeitkraft ging - wieder ALLES machen und konnte doch so gar nix mehr.
Ich habe wochenlang mein altes Fachkundebuch vor und zurück gelesen.
Mir das RVG für Anfänger genommen und es fast auswendig gelernt.
Und jeden Tag - jeden Abend - vor diesem Forum gesessen und so gut wie alle Beiträge gelesen und einfach dazwischengefragt bis ich so einiges verstanden hatte und es dann einfach versucht anzuwenden.
Bisher toi - toi - toi, ging es einigermaßen.
Aber so richtig an die ZV - Pfändung - traue ich mich noch nicht ran.
Bin aber fest entschlossen, dass ich das auch bald schaffen werde, denn Gott sei Dank, ist hier immer jemand, der einem weiterhilft.
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Tippse84

#8

25.06.2007, 17:22

Tja, da meine Vorrednerinnen schon alles nennenswerte erwähnt haben, bleibt mir wohl nur noch :welcome zu sagen!!!

LG!!
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schneeflocke
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#9

25.06.2007, 18:55

Herzlich willkommen hier.

Auch ich war vor 15 Jahren von dem Problem betroffen nach 2 Kindern wieder einsteigen zu wollen ins Berufsleben. Ich war 6 Jahre raus insgesamt.

Aber........

Ich möchte nur einmal lesen, dass ein Mann solche Probleme hat, wenn er beschreibt, dass er nach der Kinderbetreuung wieder ins Berufsleben zurück muß und will.

Ob ich das noch erleben darf, dass Männer so viele Jahre zuhause bleiben und wir Frauen soviel verdienen, dass wir unsere Familie damit ernähren können?

Bitte lieber Gott, laß mich noch so alt werden.....
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Mr.Black
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#10

25.06.2007, 19:01

schneeflocke hat geschrieben:Ich möchte nur einmal lesen, dass ein Mann solche Probleme hat, wenn er beschreibt, dass er nach der Kinderbetreuung wieder ins Berufsleben zurück muß und will.
Wenn ein Mann DAS in seine Bewerbung schreibt hat wird er die gleichen/stärkere Probleme haben.
schneeflocke hat geschrieben:Ob ich das noch erleben darf, dass Männer so viele Jahre zuhause bleiben und wir Frauen soviel verdienen, dass wir unsere Familie damit ernähren können?
Was wäre dann besser?
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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