Ich möchte ein Ausbildungsjahr wiederholen

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Pingu
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#1

28.01.2014, 10:19

Hallo ihr Lieben :)

ich bin mittlerweile im zweiten Lehrjahr.
Allerdings habe ich im ersten Lehrjahr sehr oft krankheitsbedingt gefehlt.
Mir ist es schwer gefallen alles nach zu arbeiten und wieder mitzukommen.
Ich wollte das erste Lehrjahr eigentlich wiederholen, habe mich aber nicht getraut und eigentlich habe ich gedacht, dass ich im 2. besser durchstarten kann.
Nun ja... falsch gedacht!
Durch einen Umzug, Kanzleiwechsel und wieder krankheitsbedingtem Fehlen, komme ich in der Schule nicht mehr mit und meine Noten sind sehr schlecht.
Da es mir sehr wichtig ist, dass ich meine Ausbildung ordentlich absolviere, kam ich auf die Idee das jetztige Ausbildungsjahr zu wiederholen.
Kann mir jemand vielleicht ein paar Tipps geben ? Oder hat jemand von euch auch schon ein Jahr wiederholt ?


Liebe Grüße,
Liebe Grüße, Pingu
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katuscha
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#2

28.01.2014, 10:41

Ich würde mich zunächst mal bei der Rechtsanwaltskammer und in der Schule erkundigen, ob dies überhaupt möglich ist. Und dann offen mit der Kanzlei reden. Wenn es nicht möglich ist, dann solltest Du Dich vielleicht nach Nachhilfe erkundigen.
pitz
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#3

28.01.2014, 10:57

Im Zweifel freut sich die Kanzlei doch darüber, ein weiteres Jahr eine "günstige Arbeitskraft" zu beschäftigen. :-|

Hier in Berlin kann "die Ausbildungszeit [...] verlängert werden, wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde oder zu erkennen ist, dass das Ausbildungsziel in der vorgegebenen Zeit nicht erreicht wird." (Quelle)

Ich denke, dies umfasst eine "Wiederholung des Ausbildungsjahres" und wird in den anderen Bundesländern analog gelten.
Andy
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#4

29.01.2014, 16:08

Aus meiner "damaligen" Klasse hatte auch eine das zweite Lehrjahr wiederholt. Das wurde aber mit der Kanzlei und der Schule abgesprochen, denke mal, dass die Schule sich auch an die Kammer gewandt hat.
Wer nicht mehr versucht besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein.
Pingu
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#5

03.02.2014, 11:46

Danke für die jetzigen Antworten :)

Mit meinem Ausbildungsbetrieb habe ich schon gesprochen, die unterstützen mich in jedem fall ! :)
Meine Klassenlehrerin eher nicht so, aber die muss man auch nicht immer verstehen....^^
Liebe Grüße, Pingu
Ernie

#6

03.02.2014, 13:32

Du solltest Dich zusammen mit Deinem Ausbildungsbetrieb an die Kammer wenden und beantragen, wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten das zweite Lehrjahr wiederholen zu können. Im Regelfall (falls Deine Krankheitsfehlzeiten extrem hoch sind) wird dem auch zugestimmt. Deine Lehrerin hat damit nichts zu tun.
Pingu
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#7

11.11.2014, 22:34

ich wollte euch mal berichten, wie meine entscheidung jetzt gefallen ist..

ich habe mich fleißig hinter die bücher gesetzt und bin jetzt im dritten lehrjahr..
im sommer steht die prüfung an.. und siehe da.. meine noten werden immer besser ! :)
Liebe Grüße, Pingu
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#8

12.11.2014, 08:53

Na, das hört sich doch gut an. Herzlichen Glückwunsch! Und die Prüfung schaffst Du auch! :D
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AnjaZ
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#9

12.11.2014, 09:28

Das hört sich ja sehr gut an. Ich drücke auch die Daumen, dass du alles so schaffst, wie du es dir vorstellst. :D
Gruß Anja
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Pingu
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#10

03.11.2015, 17:56

Alles geschafft und super hinter mich gebracht ! :) Ich bin froh, es doch durchgezogen zu haben ! :) Vielen Dank nochmal an euch ! :wink1
Liebe Grüße, Pingu
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