Ich weiß dass Strafrecht in der Ausbildung sehr stiefmütterlich behandelt wird, und kenne auch den Plan der hiesigen Schule, deshalb wundert mich das nicht. Aber die Auslagen als solche können doch nicht erst am Ende der gesamten Ausbildung dran sein?
Davon ab. Du kennst jetzt die richtige Gebührenziffer. Und die ist ja nun nicht so schwer zu verstehen. Mach doch mal einen Abrechnungsvorschlag für die 162 Kopien.
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Also wir hatten sowohl die Berechnung von Kopie- und Fahrtkosten bereits im 1. Lehrjahr (im Kosten- und Verfahrensrecht). Sogar mit Übungsaufgaben.
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Also den kompletten Teil 7 haben wir auch schon mit im ersten Lehrjahr behandelt, auch mit Übungsaufgaben. Kriege das gar nicht in meinen Kopf rein, dass ihr das jetzt erst habt.
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