meine erste Klageerwiderung soll das Licht der Welt erblicken aber bestenfalls nichts kosten.
Die Gegenseite ist anwaltlich vertreten. Das heißt ja, der Kläger bekommt eine einfache Abschrift und sein Anwalt eine beglaubigte Abschrift. Die Klageerwiderung selbst bleibt beim Gericht.
Wenn ich das richtig sehe, könnte ich die selbe Klageerwiderung doch 3 Mal per Fax ans Gericht senden. Das Gericht wird dann das entsprechende Exemplar für den Anwalt beglaubigen.
Alles richtig?
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)