Klageerwiderung per Fax

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
peterli
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 69
Registriert: 12.11.2013, 13:43
Beruf: Rechtsanwalt

#1

06.01.2014, 14:35

Hallo,

meine erste Klageerwiderung soll das Licht der Welt erblicken aber bestenfalls nichts kosten.

Die Gegenseite ist anwaltlich vertreten. Das heißt ja, der Kläger bekommt eine einfache Abschrift und sein Anwalt eine beglaubigte Abschrift. Die Klageerwiderung selbst bleibt beim Gericht.

Wenn ich das richtig sehe, könnte ich die selbe Klageerwiderung doch 3 Mal per Fax ans Gericht senden. Das Gericht wird dann das entsprechende Exemplar für den Anwalt beglaubigen.

Alles richtig? :pfeif
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

06.01.2014, 14:39

Soll wen nichts kosten? Geht es wirklich um die 60 ct Briefmarken? Die Auslagenpauschale ist doch sowieso angefallen. Irgendwie scheitere ich daran, die Frage zu verstehen.
peterli
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 69
Registriert: 12.11.2013, 13:43
Beruf: Rechtsanwalt

#3

06.01.2014, 14:43

Naja, ich spare mir die Briefmarke :D

Außergerichtlich habe ich bislang ausschließlich auf das gute alte Faxgerät gesetzt, das summiert sich schon....
Katharina80
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1296
Registriert: 21.02.2008, 09:25
Beruf: ReFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg

#4

06.01.2014, 14:45

Das Gericht kann Dir auch die Kopien/Faxausdrucke in Rechnung stellen.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#5

06.01.2014, 14:53

Wenn Du das gerichtlich weit genug treibst, dann werden Dir die Kosten der Mehrfertigungen in Rechnung gestellt. Z.b. so wie beim Landessozialgericht BBb oder auch hier nachzulesen: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=24568

Suchfunktion bildet! :cowboy

Btw: Es ist eine Abschrift pro Gegner nötig. Die zusätzliche Ausfertigung ist altbackene Höflichkeit, die Du dir sparen kannst.
peterli
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 69
Registriert: 12.11.2013, 13:43
Beruf: Rechtsanwalt

#6

06.01.2014, 15:09

Die altbackene Höflichkeit werde ich mir dann natürlich sparen :smile:

Noch ein formale Frage: Die begl. Abschrift der Klageerwiderung für den Gegner entspricht 1:1 der ursprünglichen Klageerwiderung und ist nicht speziell an die Gegenseite adressiert, oder?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#7

06.01.2014, 15:12

Eine beglaubigte Abschrift kann doch nicht vom Original abweichen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#8

06.01.2014, 15:50

Ähm hallo? Du beglaubigst doch, dass die Abschrift mit dem Original übereinstimmt. Und auch wenn es eine einfache Abschrift ist. Darum geht es doch, dass da jedesmal genau das gleiche drinsteht.
Bürowächterin
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 69
Registriert: 04.09.2013, 09:49
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#9

06.01.2014, 16:49

Adora Belle hat geschrieben:Ähm hallo? Du beglaubigst doch, dass die Abschrift mit dem Original übereinstimmt. Und auch wenn es eine einfache Abschrift ist. Darum geht es doch, dass da jedesmal genau das gleiche drinsteht.
Sie ist Auszubildende.....

Ich hatte mal eine Azubine, der musste ich im dritten Lehrjahr erklären, was bA und A heißt,
obwohl es die ganze Zeit gemacht wurde!


Zum Thema:

Die Vorposter haben Recht....ich bin mir nicht sicher, aber schau mal um KV-Nr. 9000 zum GKG......
da steht es eben drin......
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#10

06.01.2014, 16:51

Bürowächterin hat geschrieben:
Adora Belle hat geschrieben:Ähm hallo? Du beglaubigst doch, dass die Abschrift mit dem Original übereinstimmt. Und auch wenn es eine einfache Abschrift ist. Darum geht es doch, dass da jedesmal genau das gleiche drinsteht.
Sie ist Auszubildende.....
:?:
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten