Mdt vorsteuerabzugsberechtigt - Re an Gegner Netto?

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M.arinchen
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#1

18.06.2007, 14:47

Hallo, tut mir leid, dumme Frage, aber ich weiss es einfach nicht:

Wir haben RA Micro und bis vor kurzem hat das Programm, wenn Mdt vorst.abz.bere. war, die Rechnungen an Gegner stets ohne MwSt ausgewiesen.
Jetzt, neue Version, kommt mir die MwSt mit rein.

Wie gehört es sich? Muss die MwSt ausgewiesen werden, oder nicht?

Wie kann ich es einstellen, dass Gegner weiss, dass KoRe nur netto bezahlt werden soll? (Abgesehen davon zahlt der eh nicht)?


Weiß das jemand?
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Gast

#2

18.06.2007, 14:48

Wenn euer Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dann zahlt der Gegner die Netto-Gebühren und der Mandant zahlt nur noch die Steuern darauf

Die Steuern kannste im Gebührenprogramm unterdrücken. Bei der Aktenanlage kannste aber schon eingeben, daß der Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Ob das was bringt, weiß ich allerdings nicht.

Ansonsten Anruf bei RA-Micro
StineP

#3

18.06.2007, 14:50

:zustimm

Sont würdet Ihr zweimal die Umsatzsteuer auf Eure Gebühren erheben und das dürft Ihr ja nicht.
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Curry
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#4

18.06.2007, 14:51

Du musst beim Akten anlegen darauf achten, dass du eingibst, dass euer Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann müsste es auch klappen.
Curry

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PeeDee
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#5

18.06.2007, 14:52

Wenn der Mandant vorsteuerabzugsberechtig ist, schickst Du dem Gegner die REchnung ohne Mehrwertsteuer, da dem Mandanten ja kein "Schaden" in Höhe der Mehrwertsteuer entstanden ist.
Der Mandant verrechnet die Steuer, wenn er die zahlt mit dem Finanzamt.

Die Mehrwertsteuer, die der Gegner nicht zahlen muss, musst Du dem Mandanten dann in Rechnung stellen.
Vereinfacht dargestellt zahlt ihr die Steuer dann ans Finanzamt. Der Mandant bekommt die dann vom Finanzamt wieder.
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#6

18.06.2007, 14:55

Genau, das weiss ich. Aber kann ich davon ausgehen, dass Gegner weiß, dass er die MwSt nicht zahlen muss?

Ich habe ein Ergänzungsschreiben (geht ja voll automatisch bei RAMicro), dass Mdt die MwSt tragen muss.

Aber ich habe ja zusätzlich die Rechnung inkl. MwSt an Mdt, das war früher nicht so.

Weiß zufällig jemand, ob es Pflicht ist, den MwSt Betrag auszuweisen? Sonst würde ich nämlich die MwSt einfach auf 0 setzen.
(Hinweis: dann geht aber das automatische Schreiben an Mdt mit der Bitte um MwSt-Erstattung nicht, denn dann weist er auch dort 0 € aus)

Versteht mich jemand? Vielleicht rede ich zu kompliziert?
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#7

18.06.2007, 14:57

@ Peedee: ich war zu schnell, sorry.
Also, mwSt anzeigen ist nicht Pflicht. Ok. Danke.

Aber hat jemand Erfahrung damit gemacht, wie ich das automatische Begleitschreiben entsprechend anpasse?
Wie gesagt, wenn ich angebe, dass Mdt vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann gibt das Programm im Begleitschreiben an Mdt die zu erstattende MwSt mit 0 € an.
Hat jemand RA-Micro?
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butterflybabe
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#8

18.06.2007, 15:13

Doch MWST ausweisen gegen den Mandanten ist Pflicht. Der darf ja sonst nicht die Vorsteuer ziehen.

Gegen den Gegner machst du ja sowieso keine Rechnung sondern nur eine Berechnung. Dort kannst du ja dann dazu schreiben, dass der Mdt Vorsteuerabzugsberechtigt ist und deshalb vom Gegner keine MWST zu erstatten ist.
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Mia
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#9

18.06.2007, 15:22

Ehrlich gesagt, verstehe ich nur Bahnhof.

Was meinst du jetzt? Meinst du die Kostenrechnung im Mahnschreiben an den Gegner? An den Mandant machst du doch gar keine Kostenrechnung, wenn du das Mahnschreiben übersendest, oder?

Also wenn die MWST im Mahnschreiben angegeben ist, obwohl du angegeben hast, dass der Mdt. vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann gibt es noch die Möglichkeit, dass in der ZV in den Stammdaten etwas falsch eingegeben wurde. Meistens ist das der Fall, wenn die Akte abgelegt und wieder reaktiviert wurde. Warum, weiß ich auch nicht. :?: Jedenfalls gibt es dort ein Punkt 19,00% MWST. Das musst du auf 0 setzen.
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#10

18.06.2007, 15:59

Wieso bekommt der Gegner keine Rechnung, sondern nur eine Berechnung? Wo ist der Unterschied?
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