Übungsaufgabe RVG

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anisort
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#1

02.12.2013, 10:38

Ich habe hier eine Aufgabe bekommen und weiß nicht genau wie ich die Rechnung erstellen soll:

RA Meyer erhält den Auftrag der Eheleute Krause für diese eine Forderung in Höhe von 17.000 Euro gerichtlich geltend zu machen. RA Meyer versucht es zunächst mit einem Aufforderungsschreiben. Der Schuldner reagiert prompt mit einer Zahlung von 5.000 €. Nachdem eine weitere Frist verstrichen ist, leitet der RA das Mahnverfahren (MB und VB) über den Restbetrag ein....Wie mache ich das mit der Erhöhung? Sind das insgesamt 4 Rechnungen? :thx :thx :thx
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Liesel
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#2

02.12.2013, 10:52

Mach doch bitte mal einen Vorschlag, wie du das abrechnen würdest.
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anisort
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#3

02.12.2013, 11:09

Ich würde erst für das Aufforderungsschreiben ne 1,3 Geschäftsgebühr und ne 0,3 Erhöhung. Für das Mahnverfahren eine 1,0 Verfahrensgebühr und Abgleich auf den 5.000€ oder? Ich hab davon leider nicht so ne Ahnung :roll: :roll:
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#4

02.12.2013, 11:13

Liste doch mal die Gebühren mit VV-Nr. und den entsprechenden Streitwert auf.

Anrechnung der 2300 ergibt sich aus Vorbemerkung 3, Abs. 4.
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#5

02.12.2013, 11:25

Naja GW ist ja 17.000€ §22,13,14 RVG,

dann

1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV
0,3 Erhöhung Nr. 1008 VV
PTE Nr. 7002
Ust Nr. 7008.

Das wäre mein Aufforderungsschreiben erstmal richtig?

Für das Mahnverfahren:

1,0 Verfahrensgebühr nach Nr. 3306 aus den übrigen 12.000 €
0,3 Erhöhung Nr. 1008
abzgl. Ablgleich also - 5.000 €
PTE Nr. 7002 VV
Ust Nr. 7008

Für den VB:

1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3306 VV
0,5 Verfahrensgebühr (wegen VB)
./. 0,75 Geschäftsgebühr.

Kannst du mir helfen wie ich die Aufgabe lösen soll? Bin noch in der ausbildung :lol: :lol:
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#6

02.12.2013, 11:39

Außergerichtliche Rechnung ist korrekt.

So, jetzt zum Mahnverfahren:

Gebühr für MB ist die 3305. Auch diese Gebühr erhöht sich bei zwei Auftraggebern um 0,3. Ein "Abgleich" erfolgt hier nicht, nur die Anrechnung der GeschG gem. Vorbem. 3, Abs. 4.

Du kannst aber nicht zweimal die 3305 berechnen.

So...und jetzt bist du wieder dran. :lol: Wir bekommen das schon hin. :wink:
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#7

02.12.2013, 11:53

RA Meyer erhält den Auftrag der Eheleute Krause für diese eine Forderung in Höhe von 17.000 Euro gerichtlich geltend zu machen.


Ist dann nicht gleich mit einer 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 abzurechnen? Der Auftrag zählt doch, oder liege ich falsch?
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#8

02.12.2013, 12:02

Aber wo rechne ich denn die gezahlten 5.000€ an? Das verstehe ich noch nicht :lol:
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#9

02.12.2013, 12:03

Wenn ich die Geschäftsgebühr beim MB anrechne, bedeutet das 0,75 richtig? Ich addiere ja sozusagen die 0,3 auf die 1,3?
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#10

02.12.2013, 13:32

@Azubine411: Du musst weiter lesen. Es steht dort, dass er es erst einmal mit einem Aufforderungsschreiben versucht. Das ist außergerichtlich. Nachdem nur ein Betrag von 5000,00 € gezahlt wurde, soll er die restlichen 12.000,00 € gerichtlich geltend machen, das tut er mit einem Mahnverfahren. ;)
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
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