Fragen zum Vollstreckungsbescheid

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animsaj
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#1

22.10.2013, 21:15

Hallo FoReNo´s,


ich habe eine Frage, die ich einfach nicht lösen kann:

Welchen zusätzlichen Antrag sollte der Antragsgegner neben dem Einspruch stellen?

1) Binnen zwei Wochen kann der Antragsgegner gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch
einlegen. Diese Einspruchsfrist beginnt mit der Zustellung des VB.

2) Zusätzlich sollte ein Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung gestellt werden??????????

Ich bin der Meinung, so etwas mal gelesen zu haben, finde aber in meinen Büchern nichts. Tante Google war auch nicht hilfreich.

Vielleicht kann mir einer von euch auf die Sprünge helfen?

Danke und LG

animsaj
refana87
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#2

22.10.2013, 23:51

Hallo,

da ein VB sowie auch ein VU vorläufig ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar ist, sollte bei einem Einspruch die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt werden.
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AliceImWunderland
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#3

23.10.2013, 09:51

Der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung kann bis zum SChluss der mündlichen Verhandlung gestellt werden. Manche Gerichte machen von sich aus einen entsprechenden Beschluss. Aber das ist selten. Es empfiehlt sich also immer, einen Antrag auf Aussetzung zu stellen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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animsaj
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#4

24.10.2013, 20:53

Vielen herzlichen Dank für eure Hilfe :wink1
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