2 Akten anlegen Verkehrsrecht vertreten Fahrer und Halter

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Naturini
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#1

28.08.2013, 09:36

Hallo,

ich habe hier eine Sache wo wir einmal den Fahrer des Pkw's vertreten wegen Schmerzensgeld und die Lebensgefährtin ist die Halterin und da sollen wir Schadenersatz fordern hinsichtlich des Verkehrsunfalls. Allerdings war die Lebensgefährtin nicht mit im Auto. Muss ich hier jetzt zwei Akten anlegen? Einmal wegen Forderung Schmerzensgeld und dann wegen dem Schaden am Auto?
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Dany1981
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#2

28.08.2013, 09:43

ja genau. zwei akten anlegen.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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elise98de
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#3

28.08.2013, 09:43

Also wir packen das immer in eine Akte und legen halt 2 Mandanten an.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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Dany1981
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#4

28.08.2013, 09:50

kommt ihr da ned durcheinander? gibt ja unfälle die sich ewig hinziehen.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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#5

28.08.2013, 09:51

Nö überhaupt nicht.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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Frau Cindy
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#6

28.08.2013, 09:55

Ich lege in diesem Fall auch zwei Akten an, macht sich für mich besser bei der Abrechnung.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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Adora Belle
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#7

28.08.2013, 10:03

Das gibt aber möglicherweise Interessenkonflikt. Ich würde die gar nicht alle beide vertreten.
advocat0812
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#8

28.08.2013, 10:04

Zwei Akten sind übersichtlicher und aus meiner Sicht auch sachlich richtig. Wobei es natürlich darauf ankommt, wer Eigentümer und nicht wer Halter des Fahrzeugs ist.
Naturini
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#9

28.08.2013, 10:15

Vielen Dank für Eure Antworten :-)
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