US Markenanmeldung - WIPO-Form MM2

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chkern
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#1

16.07.2013, 16:18

Hallo alle zusammen,

ich habe Fragen zum WIPO-Formblatt MM2 und hoffe, dass mir jemand kurz Auskunft geben kann.

Und zwar geht es mir um Punkt 5 und Punkt 6.
Unter Punkt 5 muss entweder die Basisanmeldung oder Basisregistrierung angegeben werden. Das ist mir klar. Aber kann man auch die Basisanmeldung angeben, wenn die Marke bereits registriert ist?
Und unter Punkt 6 bezieht sich "date of earlier filing" auf Anmeldedatum oder Eintragungsdatum? Sicher Anmeldedatum, oder?

Worum es hier geht, ist die US-Marke mit einem Datum eintragen zu lassen, das soweit wie möglich in der Vergangenheit liegt. Bezieht sich das USPTO dabei dann nur auf Punkt 6? Oder hat auch Punkt 5 etwas damit zu tun?

Ich hoffe, meine Erklärung ist insoweit verständlich.

Vielen lieben Dank im Voraus!

LG
C.
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katuscha
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#2

17.07.2013, 08:26

Worum es hier geht, ist die US-Marke mit einem Datum eintragen zu lassen, das soweit wie möglich in der Vergangenheit liegt.
Dies ist meiner Meinung nach nicht möglich. In der US-Marke wird lediglich Bezug auf die Basismarke genommen.

Hast Du schon eine Internationale Marke? Dann könntest Du diese auch erweitern mit MM4. Aber auch dort wird das Datum von diesem Jahr auftauchen.
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chkern
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#3

17.07.2013, 10:52

:thx für die Antwort.

Nein, noch keine internationale Marke, bisher gibt es nur eine deutsche Basismarke.

Allerdings habe ich inzwischen nach langem Suchen eine Anleitung zum Ausfüllen gefunden (DPMA, du machst es einem nicht gerade leicht :-| ), die meine Frage größtenteils beantwortet:
Im Formular kann man unter Punkt 6 das Prioritätsdatum beanspruchen, also das Anmeldedatum der Basismarke, wenn noch nicht 6 Monate seit Anmeldedatum vergangen sind.

Hab ich das so richtig verstanden?
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katuscha
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#4

17.07.2013, 11:06

Das stimmt. Man kann das Prioritätsdatum beanspruchen, wenn noch keine 6 Monate vergangen sind.
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#5

21.07.2013, 00:43

chkern hat geschrieben::thx für die Antwort.
(DPMA, du machst es einem nicht gerade leicht :-| )
naja, die ausfüllhinweise sind an der gleichen stelle zu finden wie das begleitformular des DPMA, das du hoffentlich miteingereicht hast ... :wink:
katuscha hat geschrieben:
Worum es hier geht, ist die US-Marke mit einem Datum eintragen zu lassen, das soweit wie möglich in der Vergangenheit liegt.
Dies ist meiner Meinung nach nicht möglich. In der US-Marke wird lediglich Bezug auf die Basismarke genommen.
das ist falsch

der anmeldetag des US-anteils der internationalen marke (das ist keine US-marke!) ist logischerweise der anmeldetag der internationalen marke. wenn die internationale marke allerdings eine priorität beansprucht, dann ist natürlich auch in den USA der prioritätstag ausschlaggebend (das ist nämlich der sinn von dem ganzen prio-gedöns)
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chkern
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#6

22.07.2013, 11:28

:thx für die Erklärung!

Naja, bisher habe ich die Formularvorlagen genutzt, die bereits auf dem PC abgespeichert sind. Deshalb musste ich mich erstmalig auf die DPMA-Seite begeben... :pfeif

Kurze Bestätigungsfrage noch:
Wenn die Marke dann in der US registriert worden ist, auf welche Schutzfristen muss ich dann achten? DPMA, WIPO und USPTO?

LG
C.
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#7

22.07.2013, 18:44

wenn du alles richtig gemacht hast, d.h.
- DPMA begleitformular
- MM2 (zweifach)
- MM18
- DPMA Gebühr
- WIPO Gebühren in schweizer franken und
- die WIPO nichts am warenverzeichnis zu meckern hat
solltest du in etwa 2-3 monaten eine urkunde von der WIPO bekommen
nach 10 jahren ab dem tag, der auf dieser urkunde draufsteht, musst du verlängerungsgebühren zahlen und zwar an die WIPO, nicht ans USPTO oder so. außerdem muss nach 6 jahren die benutzung der marke in den USA nachgewiesen werden (das solltest du dem mandanten auch mitteilen, denn wenn er es nicht nachweisen kann wird die US-marke gelöscht)

noch ein paar wochen später bekommst du eine mitteilung direkt vom USPTO mit der serial number (= anmelde-aktenzeichen der IR-marke in den USA) und zu 95% nochmal ein paar wochen später über die WIPO einen mängelbescheid. meistens wird das warenverzeichnis als zu ungenau bekrittelt, es kann aber auch ältere rechte geben oder sie wollen einen disclaimer oder sonstwas. spätestens dann solltet ihr einen us-markenanwalt einschalten, der euch dabei hilft das verzeichnis akzeptabel zu ändern und euch im weiteren verfahren vertritt und dann später auch die benutzungsnachweise für euch erledigt. falls ihr den mängelbescheid überwinden könnt und es keine (erfolgreichen) widersprüche gibt, bekommt ihr irgendwann eine extra urkunde vom USPTO. dann kannst du die 6-Jahresfrist streichen und ab dem US-eintragungsdatum ("registration date", rechts oben auf der urkunde) neu notieren. falls es ausnahmsweise mal keinen mängelbescheid geben sollte, gibt es auch keine eigene urkunde und die 6 jahre laufen ab dem IR-eintragungsdatum, deswegen muss es halt vorsichtshalber notiert werden

außerdem ist die IR-marke 5 jahre lang von der deutschen marke abhängig. also falls die deutsche marke früher nicht verlängert, gelöscht oder das verzeichnis geändert wird, schlägt sich das auf die IR-marke (und damit auf die USA) durch

ganz kurz: http://www.dpma.de/docs/service/formula" target="blank ... /m8940.pdf

und http://www.wipo.int/madrid/en/guide/" target="blank (kostenlos nur auf englisch oder französisch) oder

http://www.amazon.de/dp/3452267415" target="blank
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chkern
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#8

23.07.2013, 12:22

WOW, super! Vielen lieben Dank für die ausführliche Erklärung. :D

Ich les mir erstmal das ganze in Ruhe durch und würde mich kurz nochmal melden, wenn ich weitere Fragen hab.

:thx an alle.

LG
C.
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