Klage Mietminderung

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Gast

#1

05.06.2007, 13:41

Hallo,

ich bin jetzt im dritten Ausbildungsjahr zur Rechtsanwaltsfachangestellten, beende diese quasi dann in 3 Wochen und nun soll ich nochmal - quasi zum Abschluss - eine Klage schreiben.

Sachverhalt:
Wir wollen für den Vermieter Klage erheben, da der Mieter unberechtigt den Mietzins gemindert hat (angeblich wegen Schimmel). Der Mieter wird in der Wohnung wohl falsch lüften/heizen. Wir haben außergerichtlich angeboten, dass ein Gutachter beauftragt wird. Dies hat die Gegenseite abgelehnt und nun die Miete gekürzt. Bei Einzug (auch im Protokoll zur Übergabe ersichtlich) war noch kein Schimmel in der Wohnung.

Nun zu meiner Frage:
Gibt es eine Musterklage diesbezüglich bzw. welche Anträge muss ich stellen. Haben Sie eine solche Klage für mich?

Viele Grüße und ganz lieben Dank

Claudi
StineP

#2

05.06.2007, 13:44

Habt Ihr denn keine Formularbücher? Mustertexte etc?

Im 3. sollte man ne Klage schon schreiben können eigentlich
Gast

#3

05.06.2007, 13:46

Ich würde erstmal gar nichts vom Schimmel erzählen.

Kurz und knackig würde ich den Antrag stellen, daß der Beklagte verurteilt wird € (Mietminderungsbetrag) nebst Zinsen etc. an den Kläger zu zahlen.

In der Begründung würde ich kurz und knapp schreiben, daß zwischen den Parteien ein Mietzins in Höhe von € (Betrag) vereinbart wurde und der Beklagte nur € (Zahlbetrag des Beklagten) an den Kläger gezahlt hat.

Soll die Gegenseite doch die Nummer mit dem Schimmel vortragen, dann kann man darauf immernoch reagieren. Erstmal muss die Klage ja nur kurz und schlüssig sein.

P.S. ich denke ich spreche für alle, wenn ich Dir das mal Du anbiete *gg*
Bärchen

#4

05.06.2007, 13:46

Hallöchen!

Erst einmal: Wir duzen uns hier, also weg mit dem "SIE" :wink:

Wir hatten letztens auch eine Klage wegen Mietsache. Hier die Anträge:

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die in der ...straße .., ..., im Erdgeschoss befindliche Wohnung, bestehend aus 4 Zimmern, 1 Küche, 1 Diele, 2 Bäder sowie 1 Kellerraum, zu räumen und an die Kläger herauszugeben.

2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 2.965,20 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.

3. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Kläger gegenüber Herrn Rechtsanwalt ...., von der Verbindlichkeit der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 440,54 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit freizustellen.

4. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

Hier wurde vorher schon ein Gutachten eingeholt und zur Zahlung aufgefordert.

Vielleicht kannst du ja etwas damit anfangen?!
Gast

#5

05.06.2007, 13:47

Danke, dass ist lieb von dir.

Mein Chef ist leider ein Perfektionist, deshalb muss dass auch immer 10000 % sein.
Ich hoffe, dass ihm das reicht.
Gast

#6

05.06.2007, 13:49

ZU BÄRCHEN:

Danke, aber wir wollen nicht räumen, sondern nur dass die Beklagten den Mietzins - und zwar den vereinbarten - zahlen.
Bärchen

#7

05.06.2007, 13:49

StineP hat geschrieben:Im 3. sollte man ne Klage schon schreiben können eigentlich
Haben wir auch nur in der Schule kurz angeschnitten. Ich hätte im 3. Lehrjahr auch keine Klage hinbekommen.... Und nach der Ausbildung habe ich nie eine Klage selbst geschrieben. Finde ich auch nicht so schlimm, denn a) muss der Anwalt das so oder so komplett überprüfen und b) gibt es rechtliche Zusammenhänge, die eine Angestellte (und sei sie noch so gut) wohl nicht erkennen kann bzw. keine Querschlüsse erkennen kann.

Müsst ihr Klagen selbst schreiben?
Gast

#8

05.06.2007, 13:51

JA und leider fast alle.
Aus diesem Grunde ist das ganze auch extrem nervig. Naja, muss ich denn auch nicht in der Begründung schreiben, dass die Gegenseite es abgelehnt hat - bezüglich des Gutachters -?
Gast

#9

05.06.2007, 13:54

Also ich schreibe meine Klagen selbst ... klar guckt Chefin nochmal drauf, aber ansonsten mach ich das allein ...... bei komplizierten Sachverhalten schreibt Chefin die Klagen sonst selbst.

Aber ich denke auch, daß man im dritten Lehrjahr ne Klage selbst schreiben können muss bzw. sich aus dem Prozeßformularbuch allein erarbeiten können muss, wie sone Klage auszusehen hat und was man da reinschreibt.

Wir machen das so, wie oben beschrieben. Erstmal kurz und knackig, muss für das Gericht ja nur schlüssig sein. Soll die Gegenseite doch vortragen, warum sie die Miete gemindert hat und dann kann man immernoch gucken, was man dazu schreibt.

Reagiert die Gegenseite gar nicht, ergeht sowieso ein VU und dann hat man sich die ganze Arbeit umsonst gemacht ......
StineP

#10

05.06.2007, 13:58

Wir schreiben auch selbst - klar, es gibt Autotexte für ein paar Sachen, aber eigentlich ist das an sich ja nicht so schwer...

Ihr solltet das mal prüfen mit dem Schimmel und der Mietminderung. Diese ist nämlich nur berechtigt, wenn die Gegenseite den Mangel anzeigt und der Vermieter nicht schafft den Mangel zu beseitigen. Stellt sie sich quer bezüglich eines Gutachtens und der Mängelbeseitigung, direkt Mahnbescheid machen über die offenen Mietbeträge. Die sind dann nämlich so oder so unberechtigt und das braucht ihr nicht im Klagewege feststellen lassen.
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