Zwangsvollstreckung gegen den eigenen Mandanten

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Juliane91
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#1

10.07.2013, 12:33

Hallo ich habe eine Frage zur Zwangsvollstreckung und habe das noch nie gemacht. Also ich muss die ZV gegen unseren eigenen Mandanten einleiten. Welche Form wäre da die beste? Und wie geht man vor? Ich habe leider gar keine Ahnung davon. Ich wäre für jede hilfe dankbar :)
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niva
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#2

10.07.2013, 12:38

Das machst du genauso wie die ZV gegen jeden anderen Schuldner, nur das du evtl. schon Infos hast wie Arbeitgeber oder Kontoverbindung, die du pfänden könntest.
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#3

10.07.2013, 12:45

Zunächst prüfe ich immer, ob man Infos zu Pfändungsmöglichkeiten aus dem Mandatsverhältnis kennt (Kontoverbindung, Arbeitgeber, Pkw, Grundstück) und ob es schon einen EV-/Inso-Eintrag gibt. Ich hake immer noch mal bei meinem Chef nach, weil manchmal nichts in der Akte zu finden ist, aber der Mandant im Gespräch mit dem RA nebenbei erwähnt, was er beruflich macht. Wenn man keine Infos hat, gibt es keinen Unterschied zu einer Pfändung gegen einen "normalen" Schuldner.
Juliane91
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#4

10.07.2013, 13:12

ok super danke.. also könnte ich auch mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vollstrecken? Nur da müsste es ja noch einen Drittschuldner geben, den gibt es hier ja nicht. Es gibt ja nur uns, die Kanzlei und den Gegner, gegen den wir vollstrecken wollen...
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niva
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#5

10.07.2013, 13:17

Juliane91 hat geschrieben:also könnte ich auch mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vollstrecken? Nur da müsste es ja noch einen Drittschuldner geben
:?:
Einen Drittschuldner brauchst du bei einem Pfüb auch, wenn du gegen einen Schuldner vollstreckst, der vorher nicht Mandant war.
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#6

10.07.2013, 14:12

Jetzt stehe ich total auf dem schlauch.. Wir haben ja gerade keinen Drittschuldner.. unser ehemaliger Mandant hat seine Kosten nie bezahlt und nur gegen diesen will ich vollstrecken, da gibt es ja niemand anderen.. Soweit ich weiß gibt es ein formular was man verwenden muss, wo finde ich so eins (wie heißt das)?
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niva
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#7

10.07.2013, 14:13

Hast du überhaupt schon mal ZV gemacht?
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#8

10.07.2013, 14:17

niva hat geschrieben:Hast du überhaupt schon mal ZV gemacht?
Gute Frage, klingt nämlich gerade nicht so.

@ Juliane91: der Drittschuldner ist derjenige, bei dem die Forderung gepfändet wird, also die Bank oder der Arbeitgeber, etc.
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Juliane91
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#9

10.07.2013, 14:18

lieben dank :) nein das habe ich noch nie gemacht, deswegen ist es gerade so schwer für mich..
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#10

10.07.2013, 14:20

Bist du denn gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte oder bist du noch in der Ausbildung?
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