Zwangsvollstreckung gegen den eigenen Mandanten
- nephele
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Hast du das in deiner Ausbildungskanzlei nicht machen dürfen oder nicht gezeigt bekommen?
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
- schneewittchen1984
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Ah ok, das erklärt´s.
Das Formular für den Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses findest du hier:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/ ... cationFile" target="blank
Das Formular für den Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses findest du hier:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/ ... cationFile" target="blank
- niva
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Einen Pfüb kannst du aber nur machen, wenn du irgendwelche Informationen hast, wo du pfänden könntest, wenn nicht, und so verstehe ich dich, dann kannst du nur einen normalen ZV-Auftrag machen:
http://dgvb-mv.de/
und hier findest du Anträge, die sinnvoll sind:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41&t=62426
http://dgvb-mv.de/
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http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41&t=62426
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)