Erbschein

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
kkb
Forenfachkraft
Beiträge: 237
Registriert: 21.03.2013, 13:35
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#1

08.07.2013, 08:24

Hallo,

ich soll ein Erbschein anfordern. Wie mache ich das?

LG
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#2

08.07.2013, 08:53

Ich hab sowas zwar auch noch nie gemacht aber ich würde jetzt mal ganz blöd sagen, dass du das zuständige Amtsgericht anschreibst und beantragst euch den Erbschein (in Kopie oder was auch immer) zukommen zu lassen mit kurzer Begründung wofür ihr den benötigt.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
kkb
Forenfachkraft
Beiträge: 237
Registriert: 21.03.2013, 13:35
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#3

08.07.2013, 09:31

das Problem ist:

da unser Schuldner verstorben ist und wir in der Nachlasssache ein Schreiben vom AG bekommen haben wo drin steht, dass Nachlassvorgange bei AG nicht zu ermitteln sind und sie auf die Sterbeurkunde verweisen wo der EHegatte drin steht und er als Erben in betracht kommt. Des Weiteren wollten wir den Titel umschreiben lassen auf den Ehegatten und anschließend haben wir ein Schreiben vom LG bekommen, dass wir eine Ausfertigung des Erbscheins bräuchten. Was ich nicht verstehe das AG hat uns doch auf den Ehegatten verwiesen und somit ein Erbe bekannt gegeben?! Weiss nicht weiter....

LG
Spkie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 302
Registriert: 23.04.2010, 15:32
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellter
Software: Advoware
Wohnort: Rheinland-Pflaz

#4

08.07.2013, 10:54

naja auch der Gläubiger darf den Antrag stellen
manchen Gerichten reicht die Mitteilung des NG nicht aus
also beantragst du beim NG die Erteilung eines Erbscheines nahc §§ 792, 896 ZPO
kkb
Forenfachkraft
Beiträge: 237
Registriert: 21.03.2013, 13:35
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#5

08.07.2013, 12:09

thx!!!!!!!!!!!!! :wink1
Davy Jones’ Locker
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 776
Registriert: 15.12.2008, 14:10

#6

08.07.2013, 13:31

Ich sag mal so, 99,99 % aller Anträge nach § 792 ZPO die ich bisher auf den Tisch bekommen habe waren absoluter Schrott. Wenn ihr bei euch ein Notariat mit in der Kanzlei habt, lass bloß die das machen.
Jupp03/11

#7

08.07.2013, 13:36

das Notariat in der eigenen Kanzlei dürfte wegen der Vorbefassung außen vor sein.
kkb
Forenfachkraft
Beiträge: 237
Registriert: 21.03.2013, 13:35
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#8

18.07.2013, 13:08

HAt jemand ein Muster oder sowas wie ich am besten beim Gericht nachfragen kann ob es Erben gibt?

LG
Antworten