Fristverlängerung von Mandant

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sila
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#1

28.06.2013, 12:36

Hallo,

ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage.

Mandant hat schreiben bekommen (geht um Betrug). Jetzt hat er erst am Fr. nächste Woche einen Termin. Der Anwalt meinte der Mandant soll eine Fristverlängerung beantragen. Ich nehme mal an geht um Stellungnahme, habe den Brief ja nicht gesehen. Jetzt fragt der Mandant wie er diese Fristverlängernung schreiben soll? Habt ihr da eine Idee?
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Mietzemau
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#2

28.06.2013, 13:03

Da du im entsprechenden Bereich postest, gehe ich davon aus, dass du dich in der Ausbildung befindest. Daher müsstest du in deinem Profil die Angaben korrigieren.
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gkutes

#3

28.06.2013, 13:10

... bitte ich um Verlängerung der mir gesetzten Frist, da der notwendige Termin mit meinem Anwalt erst am X stattfinden kann.

mfg
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schneewittchen1984
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#4

28.06.2013, 13:13

Hat der Anwalt denn das Schreiben gesehen, kann ausgeschlossen werden, dass es sich um eine Notfrist handelt?

Dann wie gkutes.
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sila
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#5

28.06.2013, 13:36

gesehen hat er es nicht nur telefonisch.

es steht da: (wurde mit so vorgelesen)

"Sie können innerhalb einer Woche ...... Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen.

Alle Anträge können Sie schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts stellen. Bei schriftlichen Erklärungen genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhlab der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Fristablauf bei Gericht eingeht. "

es ist eine Anklageschrift wegen Betrug.

So da der Antwalt aber innerhalb der Woche keinen Termin nun hat... dann zu meiner Frage

ach so ich hab im grunde in meinem Profil noch nichts angegeben :oops: muss ich erst mal schauen gehen ...
Jupp03/11

#6

28.06.2013, 13:39

Warum wird dem Mandanten nicht gesagt, bring die Unterlage vorbei, unterschreib Vollmacht, wir fordern Akten an und dann gibt es einen Termin. Wie will der Anwalt den Mdt. ohne Akteneinsicht grundlegend beraten und dann entscheiden?
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Adora Belle
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#7

28.06.2013, 13:47

Das ist doch bloß das Standardschreiben zur Übersendung der Anklageschrift. Dafür muss man keine Fristverlängerung beantragen. Wenn der Anwalt sowas rät, dann sucht man sich ganz schnell nen richtigen Strafverteidiger. :cowboy
sila
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#8

28.06.2013, 13:57

Adora Belle hat geschrieben:Das ist doch bloß das Standardschreiben zur Übersendung der Anklageschrift. Dafür muss man keine Fristverlängerung beantragen. Wenn der Anwalt sowas rät, dann sucht man sich ganz schnell nen richtigen Strafverteidiger. :cowboy
die Anklageschrift soll da dabei sein. Ihr verwirrt mich gerade etwas :oops:

Der Anwalt hat keine Zeit, muss auch ausser Haus viel erledigen.

was soll ich den jetzt denn sagen?

und Danke trotzdem für die vielen schnellen Antworten
Sonnenkind
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#9

28.06.2013, 14:00

Wir hatten das auch bereits. Wir haben es so gemacht, wie auch bereits von Jupp vorgeschlagen wurde. Nur haben wir dann auch noch gleich einen Vorschuss kassiert.
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Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Adora Belle
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#10

28.06.2013, 14:09

sila hat geschrieben:was soll ich den jetzt denn sagen?
Du darfst dem Mandanten gar nichts dazu sagen, wie er bestimmte Schreiben formulieren soll. Das ist kreuzgefährlich, Du bist immerhin noch in der Ausbildung.

Wie gesagt, die Anklageschrift ist dabei, und der Mandant hat Gelegenheit zur Stellungnahme. Er kann, muss aber nicht.

Bei uns wäre es auch üblich, dass der Mandant Vollmacht unterschreibt und gleich ein Schreiben mit Bestellung und AE-Antrag rausgeht. Aber wenn Dein Chef meint, er will erst den Termin, dann muss er Dir eben auch sagen, was Du dem Mandanten sagen sollst. Ein Schreiben, wie von @gkutes vorgeschlagen, kann jedenfalls nicht schaden.
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