Kosten der Säumnis! Was gehört dazu? Eilt

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Tina112
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#1

01.06.2007, 17:22

Hallo liebes Forum,
hoffe für mich, das noch einige arbeiten. Mal wieder eine dumme Frage, und dazu noch brandeinlig:

Also folgendens:

Wir vertreten die Beklagte in einem Verfahren. Zum Termin erschien der Klägervertreter nicht. Es erging nach Antrag VU.

Jetzt die Frage des Mandanten ob nach evtl. Aufhebung des Urteils und Verurteilung unserer Mandanten, Kosten der Säumnis trägt natürlich die KLägerin, auch die Reisekosten und Verdienstausfall des Geschäftsführers unserer Mandantin (ausdrücklich geladen) zu Lasten der Klägerin gehen?

Hat da jemand Praxiserfahrung??? Ganz wichtig!
Bin ab heute für eine Woche im Urlaub und muss er vorher noch klären. :ohmann
Wälze parallel also Kommentare. Bin für jede Hilfe dankbar.
Liebe Grüße

Tina

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NORTHERN DINO
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#2

01.06.2007, 17:52

Säumniskosten setzen sich aus allen Positionen zusammen, die direkt mit dem Säumnistermin zu tun haben. Die anwaltliche 5/10 Terminsgebühr ebenso, wie alle Reisekosten zum Säumnistermin. Nicht dazu gehört allerdings die Verfahrensgebühr!
Ist also die Partei im Säumnistermin anwesend gewesen, gehören auch diese Kosten dazu, berechnet nach dem JVEG.
~ Grüßle ~
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Curry
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#3

01.06.2007, 21:27

Ich kann wieder nur zustimmen. Säumniskkosten sind eben alle die Kosten, die durch die Säumnis entstanden sind, die sonst nicht entstanden wären.
Curry

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Gast

#4

01.06.2007, 21:35

Aber ganz genau!!

L.G. Schlaubi
Anton79
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#5

02.06.2007, 08:18

exakt.

kosten der säumnis könnten auch noch entstehen wenn der RA den ersten Trmin wahrgenommen hat und ne volle 1.,2 terminsgeb verdient hat und dann ein weiterer termin anberaumt wird und wir dan nen unterbevollm#ächtigten hinschicken und der gegner aber nicht erscheint der unterbevollmächgte für uns aber da war . die kosten des unterbevollmächtigten sind dann ebenfalls noch im zuge der säumnis zu tragen von der säumigen partei.
Mausilein30

#6

02.06.2007, 18:00

Anton79 hat geschrieben:exakt.

kosten der säumnis könnten auch noch entstehen wenn der RA den ersten Trmin wahrgenommen hat und ne volle 1.,2 terminsgeb verdient hat und dann ein weiterer termin anberaumt wird und wir dan nen unterbevollm#ächtigten hinschicken und der gegner aber nicht erscheint der unterbevollmächgte für uns aber da war . die kosten des unterbevollmächtigten sind dann ebenfalls noch im zuge der säumnis zu tragen von der säumigen partei.
Mehr als eine 1,2 Terminsgebühr kann man m.E. nicht berechnen. Wieso 2 Terminsgebühren?
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#7

02.06.2007, 18:13

Mausilein30 hat geschrieben:
Anton79 hat geschrieben:exakt.

kosten der säumnis könnten auch noch entstehen wenn der RA den ersten Trmin wahrgenommen hat und ne volle 1.,2 terminsgeb verdient hat und dann ein weiterer termin anberaumt wird und wir dan nen unterbevollm#ächtigten hinschicken und der gegner aber nicht erscheint der unterbevollmächgte für uns aber da war . die kosten des unterbevollmächtigten sind dann ebenfalls noch im zuge der säumnis zu tragen von der säumigen partei.
Mehr als eine 1,2 Terminsgebühr kann man m.E. nicht berechnen. Wieso 2 Terminsgebühren?
Das frage ich mich allerdings auch, wenn in einem ersten regulären Termin die 1,2 TG in voller Höhe angefallen ist, wo dann noch eine weitere TG herkommen soll... :?
~ Grüßle ~
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#8

02.06.2007, 20:27

Erst mal danke an alle für die zügigen Antworten. Hatte das auch so im Kopf, war aber - wie es halt manchmal so ist - total unsicher, ob es nun stimmt. :ohmann
Habe es Chefe entsprechend vorgelegt und konnte so in den wohlverdienten Urlaub (1 Woche).

Also mal wieder mehr Zeit für Forum.

Da muss ich noch mal erwähnen, dass ich die Gemeinschaft hier echt klasse finde. Ein dickes Lob an alle. :thx :dafuer
Liebe Grüße

Tina

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Sandra S.
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#9

03.06.2007, 20:41

13 hat geschrieben:
Das frage ich mich allerdings auch, wenn in einem ersten regulären Termin die 1,2 TG in voller Höhe angefallen ist, wo dann noch eine weitere TG herkommen soll... :?
Vom Unterbevollmächtigten, der den zweiten Termin wahrnimmt :wink:
Liebe Grüße
von Sandra
Anton79
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#10

03.06.2007, 21:39

Der unterbevollmächtigte nimmt ja den 2. termin wahr und erhält natürlich auch seine eigene Terminsgebühr. diese kosten fahlen unter die kosten der säumnis wenn die eine partei nicht auftaucht.
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