Hallo liebes Forum,
hoffe für mich, das noch einige arbeiten. Mal wieder eine dumme Frage, und dazu noch brandeinlig:
Also folgendens:
Wir vertreten die Beklagte in einem Verfahren. Zum Termin erschien der Klägervertreter nicht. Es erging nach Antrag VU.
Jetzt die Frage des Mandanten ob nach evtl. Aufhebung des Urteils und Verurteilung unserer Mandanten, Kosten der Säumnis trägt natürlich die KLägerin, auch die Reisekosten und Verdienstausfall des Geschäftsführers unserer Mandantin (ausdrücklich geladen) zu Lasten der Klägerin gehen?
Hat da jemand Praxiserfahrung??? Ganz wichtig!
Bin ab heute für eine Woche im Urlaub und muss er vorher noch klären.
Wälze parallel also Kommentare. Bin für jede Hilfe dankbar.
Kosten der Säumnis! Was gehört dazu? Eilt
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- NORTHERN DINO
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Säumniskosten setzen sich aus allen Positionen zusammen, die direkt mit dem Säumnistermin zu tun haben. Die anwaltliche 5/10 Terminsgebühr ebenso, wie alle Reisekosten zum Säumnistermin. Nicht dazu gehört allerdings die Verfahrensgebühr!
Ist also die Partei im Säumnistermin anwesend gewesen, gehören auch diese Kosten dazu, berechnet nach dem JVEG.
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~ Grüßle ~
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- Curry
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Ich kann wieder nur zustimmen. Säumniskkosten sind eben alle die Kosten, die durch die Säumnis entstanden sind, die sonst nicht entstanden wären.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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exakt.
kosten der säumnis könnten auch noch entstehen wenn der RA den ersten Trmin wahrgenommen hat und ne volle 1.,2 terminsgeb verdient hat und dann ein weiterer termin anberaumt wird und wir dan nen unterbevollm#ächtigten hinschicken und der gegner aber nicht erscheint der unterbevollmächgte für uns aber da war . die kosten des unterbevollmächtigten sind dann ebenfalls noch im zuge der säumnis zu tragen von der säumigen partei.
kosten der säumnis könnten auch noch entstehen wenn der RA den ersten Trmin wahrgenommen hat und ne volle 1.,2 terminsgeb verdient hat und dann ein weiterer termin anberaumt wird und wir dan nen unterbevollm#ächtigten hinschicken und der gegner aber nicht erscheint der unterbevollmächgte für uns aber da war . die kosten des unterbevollmächtigten sind dann ebenfalls noch im zuge der säumnis zu tragen von der säumigen partei.
Mehr als eine 1,2 Terminsgebühr kann man m.E. nicht berechnen. Wieso 2 Terminsgebühren?Anton79 hat geschrieben:exakt.
kosten der säumnis könnten auch noch entstehen wenn der RA den ersten Trmin wahrgenommen hat und ne volle 1.,2 terminsgeb verdient hat und dann ein weiterer termin anberaumt wird und wir dan nen unterbevollm#ächtigten hinschicken und der gegner aber nicht erscheint der unterbevollmächgte für uns aber da war . die kosten des unterbevollmächtigten sind dann ebenfalls noch im zuge der säumnis zu tragen von der säumigen partei.
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Das frage ich mich allerdings auch, wenn in einem ersten regulären Termin die 1,2 TG in voller Höhe angefallen ist, wo dann noch eine weitere TG herkommen soll...Mausilein30 hat geschrieben:Mehr als eine 1,2 Terminsgebühr kann man m.E. nicht berechnen. Wieso 2 Terminsgebühren?Anton79 hat geschrieben:exakt.
kosten der säumnis könnten auch noch entstehen wenn der RA den ersten Trmin wahrgenommen hat und ne volle 1.,2 terminsgeb verdient hat und dann ein weiterer termin anberaumt wird und wir dan nen unterbevollm#ächtigten hinschicken und der gegner aber nicht erscheint der unterbevollmächgte für uns aber da war . die kosten des unterbevollmächtigten sind dann ebenfalls noch im zuge der säumnis zu tragen von der säumigen partei.
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- Tina112
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Erst mal danke an alle für die zügigen Antworten. Hatte das auch so im Kopf, war aber - wie es halt manchmal so ist - total unsicher, ob es nun stimmt.
Habe es Chefe entsprechend vorgelegt und konnte so in den wohlverdienten Urlaub (1 Woche).
Also mal wieder mehr Zeit für Forum.
Da muss ich noch mal erwähnen, dass ich die Gemeinschaft hier echt klasse finde. Ein dickes Lob an alle.
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Liebe Grüße
Tina
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :-)
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- Sandra S.
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Vom Unterbevollmächtigten, der den zweiten Termin wahrnimmt13 hat geschrieben:
Das frage ich mich allerdings auch, wenn in einem ersten regulären Termin die 1,2 TG in voller Höhe angefallen ist, wo dann noch eine weitere TG herkommen soll...
Liebe Grüße
von Sandra
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