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Arrest beantragen

Verfasst: 04.06.2013, 14:52
von Karin N.
Hallo liebe User,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen!
Ich recherchiere bereits seit einiger Zeit kann aber nichts eindeutiges in der Rechtsprechung finden, deshalb meine Frage:

Wie und wann kann ich einen Arrest beantragen? (Ich hatte so einen Fall noch nie!!!)

Unsere Mandantschaft hat gegenüber dem Schuldner noch eine Geldforderung.
Der Schuldner will sein Eigentum verkaufen und das hat die Mandantschaft erfahren.
Der Schuldner hat die eV abgegeben und mein Chef meint, dann kann man einen Arrest beantragen...

Ich finde nur widersprüchliches und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!

:thx im Voraus!

Re: Arrest beantragen

Verfasst: 04.06.2013, 15:18
von Jupp03/11
siehe §§ 918 ff. ZPO

Re: Arrest beantragen

Verfasst: 04.06.2013, 15:47
von Karin N.
Gibts irgendwie ein Vordruck oder so was ähnliches, womit man den Arrest bei Gericht beantragen kann?

Re: Arrest beantragen

Verfasst: 04.06.2013, 15:55
von Karin N.
Wir können den Arrest nicht beantragen, da wir bereits einen vollstreckungsfähigen Titel haben.
Der Arrest kann nur beantragt werden, wenn kein vollstreckungsfähiger Titel vorliegt, habe ich das jetzt richtig verstanden?

So interpretiere ich das Gesetz.

Re: Arrest beantragen

Verfasst: 04.06.2013, 16:02
von Fräulein Fi
nein, der Arrest soll dafür sorgen, dass der Schuldner nicht sich oder sein Vermögen beiseite schafft. Im 917 steht das ja auch explizit drin :wink:

Für Arrestanträge gilt immer: man braucht einen Arrestgrund, dass also der Schuldner sein Vermögen wegschafft, und einen Arrestanspruch, also eine Forderung.

ein Muster hab ich nicht zur Hand, wenn ihr ein Prozessformularbuch in der Kanzlei habt, dürfte aber da eins zu finden sein. Oder Tante google mal befragen (dinglicher Arrest Antrag Muster > da kommt einiegs) :smile:

Re: Arrest beantragen

Verfasst: 04.06.2013, 16:09
von Karin N.
:thx :thx

Re: Arrest beantragen

Verfasst: 04.06.2013, 16:12
von Liesel
Fräulein Fi hat geschrieben:nein, der Arrest soll dafür sorgen, dass der Schuldner nicht sich oder sein Vermögen beiseite schafft.
Das wirst du aber mit nem Arrest auch nicht verhindern können. :pfeif :mrgreen:

Re: Arrest beantragen

Verfasst: 05.06.2013, 08:27
von Fräulein Fi
mit einem persönlichen schon :wink:

Re: Arrest beantragen

Verfasst: 10.06.2013, 12:31
von Karin N.
Wir haben bereits einen Vollstreckungsbescheid gegen den Schulder erwirkt und möchten diesen im Wege eines Arrestes geltend machen. Geht das?
Im Gesetz ist immer nur das Urteil benannt.

Re: Arrest beantragen

Verfasst: 05.11.2013, 12:51
von Karin N.
Danke für Eure Hilfe.