"unberechtigtes" Anerkenntnisurteil
Verfasst: 01.06.2007, 01:14
Folgender Sachverhalt:
Wir vertreten zwei Beklagte. Die Klagen wurden mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung an B1 und B2 zugestellt. Für B1 haben wir sofortiges Anerkenntnis abgegeben. Für B2 haben wir die Verteidigungsbereitschaft angezeigt, Klageabweisung beantragt und Klageerwiderung eingereicht. Alles fristgerecht.
Nun kommt heute tatsächlich ein Anerkenntnisurteil, in welchem beide Beklagte, also B1 und B2 als Gesamtschuldner zur Zahlung verurteilt werden.
Gegen B1 ist das ja in Ordnung. Aber B2 hat nicht anerkannt.
Ich brauch mal Ideen, was man da machen kann. Den Richter konnte ich heute leider nicht erreichen. Evtl. hat der ja nur "versehentlich" "Gesamtschuldner" im Urteil diktiert.
Berufung? Falls ja, wer trägt die Kosten? Oder gibt´s sowas wie eine Urteilsberichtigung bei augenscheinlichem Fehler des Gerichts?
LG
Anna
(heute mondsüchtig )
Wir vertreten zwei Beklagte. Die Klagen wurden mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung an B1 und B2 zugestellt. Für B1 haben wir sofortiges Anerkenntnis abgegeben. Für B2 haben wir die Verteidigungsbereitschaft angezeigt, Klageabweisung beantragt und Klageerwiderung eingereicht. Alles fristgerecht.
Nun kommt heute tatsächlich ein Anerkenntnisurteil, in welchem beide Beklagte, also B1 und B2 als Gesamtschuldner zur Zahlung verurteilt werden.
Gegen B1 ist das ja in Ordnung. Aber B2 hat nicht anerkannt.
Ich brauch mal Ideen, was man da machen kann. Den Richter konnte ich heute leider nicht erreichen. Evtl. hat der ja nur "versehentlich" "Gesamtschuldner" im Urteil diktiert.
Berufung? Falls ja, wer trägt die Kosten? Oder gibt´s sowas wie eine Urteilsberichtigung bei augenscheinlichem Fehler des Gerichts?
LG
Anna
(heute mondsüchtig )