Anzahl von Pflichtverteidigern

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Kikki-Fee
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#1

15.05.2013, 10:18

Ich habe mal eine Frage, die nicht beruflich ist, sondern nur interessehalber, aber hier gibt’s bestimmt jemanden, der mir das sagen kann.

Bei der Berichterstattung über den NSU-Prozess habe ich gestern was gelesen über die drei Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe. Nur mal so aus Neugier: Können das wirklich alles Pflichtverteidiger sein? Ich hätte ja eigentlich gedacht, dass man nur einen Pflichtverteidiger bekommt und die anderen Wahlverteidiger sind, aber ich kenne mich im Strafrecht auch nicht wirklich aus, wir haben hier im Büro nur ab und zu so ein paar Verkehrssachen und ne Pflichtverteidigung hatten wir hier noch nie.

(Und nein, es ist keine Rechtsberatung, ich bin weder Beate Zschäpe, noch habe ich ein ähnliches Verfahren zu erwarten :mrgreen:)
Brooke
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#2

15.05.2013, 11:17

Da der NSU-Prozess sehr umfangreich ist, können mehrere Pflichtverteidiger bestellt werden - die sich dann um die einzelnen Anklagepunkte kümmern. Dieser Umfang wäre für einen Pflichtverteidiger zu umfassend.
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Adora Belle
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#3

15.05.2013, 11:31

Die Zahl der möglichen Wahlverteidiger ist vom Gesetz auf drei begrenzt (§137 Abs.1 S.2 StPO). Über die Zahl der Pflichtverteidiger sagt das Gesetz nichts. Da die Pflichtverteidigung zur Sicherung des Verfahrens dient, ist es möglich, auch mehrere Pflichtverteidiger zu bestellen, sogar auch mehr als drei.
Kikki-Fee
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#4

15.05.2013, 11:41

Danke für die Antworten ihr zwei. :wink1 :knutsch

Dann kann es also tatsächlich gleich mehrere Pflichtverteidiger geben (dass man mehrere Verteidiger haben kann, war auch mir klar, ich war nur irritiert, dass hier von mehreren Pflichtverteidigern die Rede war).

Ich finde solche theoretischen (für mich jedenfalls theoretisch) Fragen ja immer wieder spannend. Und wo bekommt man solche Fragen besser beantwortet als hier? (Ich hatte auch schon bei Wiki geguckt, hab da aber zur Anzahl von Pflichtverteidigern nichts gefunden.)
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