RVG Gebühren

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sblox
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#1

21.03.2013, 16:05

Wir schreiben bald eine Arbeit in Rechtslehre und ich komme mit den ganzen Gebühren nicht klar weil ich überhaupt nicht weiß wann ich welche Gebühr anwenden muss und da wir eine ganz tolle Lehrerin haben die uns so gut wie nichts erklärt steh ich nun völlig auf dem Schlauch. Kann mir vllt mal jemand erklären was der Unterschied zwischen einer Geschäftsgebühr und einer Verfahrensgebühr ist:(
Und was für eine Gebühr man für ein anwaltliches Aufforderungsschreiben berechent?
Ich hab mir mal einige Gebühren rausgesucht, könnte jemad mal kontrollieren ob das so richtig ist oder ob da noch etwas ergänzt werden muss?

1,0 Gebühr: - wenn es sich um eine unterdurchschnittliche Sache handelt (Aufforderungsschreiben?)
- beim Mahnverfahren

1,3 Gebühr: - Bei Streitigkeiten, die außergerichtlich geregelt werden

0,5 Gebühr: - Für das Einlegen eines Wiederspruchs gegen einen Mahnbescheid
- Antrag auf Vollstreckung

Kann mir jemand mal so eine Art Überblick geben, Ich sitz hier schon Stunden vor und versteh das alles nicht:(
sblox
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#2

21.03.2013, 16:17

PS: Ich weiß, mir fehlen total die Grundlagen aber das wurde uns ja leider nicht beigebracht! :shock:
Kuko
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#3

21.03.2013, 19:05

Es gibt mehrere Unterschiede zwischen einer Geschäfts- und Verfahrensgebühr:
1. Die Geschäftsgebühr fällt für eine außergerichtliche Tätigkeit an, die Verfahrensgebühr für eine Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren
2. Die Geschäftsgebühr ist eine Rahmengebühr (§ 14 RVG), die Verfahrensgebühren sind - zumindest im Zivilrecht - festge Gebühren.

Eine ganz gute Übersicht über die einzelnen Gebühren und ihre Anwendungsbereiche findet sich auf
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Be ... AGebB.html" target="blank

z. B. für die im Zivilrecht anfallenden Gebühren
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Be ... richt.html" target="blank

Wichtig zu wissen ist, dass sich die Gebühr nach dem Auftrag richtet:
http://www.iww.de/rvgprof/archiv/verfah ... anz-f47575" target="blank
likema31
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#4

22.03.2013, 09:10

sblox hat geschrieben: 1,0 Gebühr: - wenn es sich um eine unterdurchschnittliche Sache handelt (Aufforderungsschreiben?)
- beim Mahnverfahren

1,3 Gebühr: - Bei Streitigkeiten, die außergerichtlich geregelt werden

0,5 Gebühr: - Für das Einlegen eines Wiederspruchs gegen einen Mahnbescheid
- Antrag auf Vollstreckung

Kann mir jemand mal so eine Art Überblick geben, Ich sitz hier schon Stunden vor und versteh das alles nicht:(
Das ist zwar richtig, aber zu pauschal.

Die Geschäftsgebühr fällt außergerichtlich an, z. B. für ein Aufforderungsschreiben. Eigentlich immer dann, wenn der RA nach außen hin tätig wird und nicht nur berät. Eine höhere Gebühr als 1,3 darf nur verlangt werden, wenn die Sache besonders umfangreich oder schwierig war.

Die Verfahrensgebühr fällt für gerichtliche Verfahren an und beträgt 1,3. Diese Gebühr kann nicht erhöht oder reduziert werden. Für besondere Verfahren kann auch nur eine 1,0 anfallen, z. B. im Mahnverfahren.
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#5

22.03.2013, 10:58

Wir sollten uns vllt. doch mal über die gebräuchlichen Begriffe einigen: Es gibt
- VORgerichtliche Kosten (z.B. die GG),
- AUSSERgerichtliche Kosten (RA-Kosten des GERICHTLICHEN Verfahrens) und
- Gerichtskosten.
:klugscheiss
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#6

26.03.2013, 18:45

:kopfkratz
Das ist eigentlich präziser, aber wahrscheinlich nur bei Gericht so gebräuchlich.

Im Rechtsanwaltsbereich wird hingegen üblicherweise von Gebühren/Vergütung für die außergerlichtliche Tätigkeit, Gebühren/Vergütung für die gerichtliche Tätigkeit und Gerichtskosten gesprochen. :opi

Beispiel:
"Der Abschnitt 3 des Teiles 2 des VV regelt die Vergütung des Rechtsanwalts für außergerichtliche Tätigkeiten ..." (Mayer in <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RVG 2300,2301 Rn. 1)

Das hat sich wahrscheinlich so eingebürgert, weil die meisten Sachen später gar nicht mehr vor Gericht gehen, sondern außergerichtlich beigelegt werden.
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#7

31.03.2013, 19:19

Erstmal Frohe Ostern! :)
Ich hätte noch mal eine Frage, und zwar geht es um die Rechtsanwaltsgebühren..
Es gibt ja die Gebührentabellen aber wie ist das denn zb wenn man eine 3,3 erhöhte Geschäftsgebühr hat?
Die steht ja nicht in der Tabelle, aber wie bekommt man den Wert dann raus, sprich wie rechnet man das aus?
Wenn man z.B. einen Gegenstandswert von 10.000€ hat?
Brauche dringend Hilfe!
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#8

31.03.2013, 19:33

Also, von Deinem Beispiel ausgehend:

Laut Gebührentabelle beträgt die 1,0fache Gebühr aus 10.000 € = 486,00 €.

Wenn Du wissen willst, wie hoch eine 3,3fache Gebühr ist, musst Du die 486,00 € mal 3,3 rechnen.

Einen Taschenrechner habt Ihr in der Prüfung ja vermutlich zur Verfügung.
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#9

01.04.2013, 11:56

Ah ok, hätt ich mir auch denken können :-o
Danke sehr!!!! :roll:
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#10

01.04.2013, 13:41

Bitteschön. Kein Problem. Viel Erfolg in der Arbeit.
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