Fragen zum RVG

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sblox
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#1

10.03.2013, 15:03

Hallo, hab da mal ein paar Fragen zum RVG :?

1. Wie wird der Gebührensatz bei einem Gebührensatzrahmen bestimmt?
(und was ist überhaut ein Gebührensatz)

2. Was bekommt der Rechtsanwalt gemäß § 1 RVG neben seinen Gebühren noch vergütet?

3. Von welchen Beträgen wird die Umsatzsteuer berechnet?

und

4. Wie kann in einem Schaubild der Weg zur Gebühr dargestellt werden...

Sorry das ich euch hier mit Fragen bombadiere aber wir haben leider einen Lehrerin die so gut wie nie da ist und wenn doch, müssen wir uns bei Unklarheiten alles in der Kanzlei nachfragen "als Hausaufgabe" -,- oder uns alles selbst bei bringen...
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Soenny
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#2

10.03.2013, 16:08

Vorgesagt wird hier nicht, du mußt schon mal ein paar Lösungsansätze schreiben ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
sblox
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#3

10.03.2013, 18:00

Hm ok also zu Frage 1 weiß ich wirklich nicht :(
Nr. 2: evtl Auslagen wie zb. Pauschale für Post und Telekom.gebühren
Nr. 3: Von der Vergütung
Nr. 4: Kann ich mir auch nichts drunter vorstellen... Wie gesagt wir haben dieses Basiswissen noch garnicht und haben sofort einen Aufgabenzettel dazu bekommen und das Problem ist das ich noch nie damit zu tun hatte :(
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Mietzemau
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#4

11.03.2013, 09:26

RVG Gebühren

Doppelpost? :kopfkratz
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#5

11.03.2013, 13:27

sblox hat geschrieben:Hallo, hab da mal ein paar Fragen zum RVG :?

(und was ist überhaut ein Gebührensatz)
Oje, dir fehlen ja echt noch total die Grundlagen.

Hast du keinen, der dir einfach erstmal die Begriffe erklären kann? Also weder in der Schule noch im Büro? Das ist dann wirklich schwierig. Auch hier können wir nur etwas helfen, aber das ist schon ziemlich schwierig, wenn du anscheinend noch nicht mal ansatzweise weißt, worum es bei den Fragen überhaupt geht.

Ich habe über google mal schnell zwei Anwaltsseiten rausgesucht, auf denen den Mandanten erklärt wird, wie Anwaltsgebühren berechnet werden. Da werden auch die Begriffe Gebührensatz und Gebührensatzrahmen kurz erklärt. Ich hoffe, du verstehst dann, was mit diesen Bezeichnungen überhaupt gemeint ist.
hier: http://www.wsv-rechtsanw" target="blankälte.de/?page_id=45 von Rechtsanwälten http://www.wsv-rechtsanw" target="blankälte.de/ unter "Kosten"
und hier: http://www.buenger-meyer.de/docs/kanzlei/kosten.html" target="blank

Lies dir das erstmal durch, vielleicht siehst du dann schon klarer, weil du dann die Wörter zuordnen kannst.

Und dann brauchst du auf jeden Fall das RVG und musst das durchlesen, sowohl die Paragrafen (mindestens immer erstmal die ersten §§ von jedem Abschnitt) als auch die Vorbemerkungen im Vergütungsverzeichnis. Ich weiß, das ist auf den ersten Blick richtig viel, aber lies es trotzdem mal in Ruhe durch (sonst kannst du das alles nämlich ehrlich gesagt gar nicht verstehen). Wenn man das System dann erstmal durchschaut hat, ist es gar nicht mehr soo schlimm.

Dann guck noch mal in Ruhe auf die Aufgaben und denke (mit den §§ 13 und 14 RVG daneben) noch mal darüber nach.



(Außerdem empfehle ich für die Zukunft das Buch von Enders: RVG für Anfänger. Das solltest du dir wirklich zulegen, da steht eigentlich alles drin.)


@Mietzemau, ich glaube ein richtiges Doppelpost ist das hier nicht. Aber man kann daran schon sehen, dass sblox bisher noch keine Ahnung von Gebühren hat und die Grundlagen komplett fehlen.


-----


edit: der erste Link funktioniert nicht (schade, das ist die ausführlichere Erklärung von den beiden). Er sollte auf die Seite von RAen Wied, Schmitt, Vetter in Hamburg führen und dort kann man das unter Kosten dann anklicken.
sblox
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#6

21.03.2013, 16:13

Ja danke das ist schon mal echt gut und ich werd mir das RVG mal ganz durchlesen...
Tut mir auch Leid wenn ich hier komische Fragen stelle aber wie du schon sagst.. diese gewissen Grundlagen wurden uns garicht erst vermittelt -,-
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