Hallo,
wir sind uns hier gerade unsicher, welche Gebühren denn nun angefallen sind und abgerechnet werden können.
Fall:
Okt. 2012 - 3 unabhängige Tatvorwürfe - jeder wird einzeln getrennt verfolgt
Nov. 2012 - alle Verfahren werden nun zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden
Dez. 2012 - ich werde mandatiert und zeige Vertretung des Angeklagten an (AE etc.)
Jan. 2013 - Beiordnung als Pflichtverteidiger erfolgt
So, das Problem ist nun, dass ich erst nach der Verbindung als Verteidiger aufgetreten bin.
Die Frage ist also, ob für jedes einzelne (zuvor getrennte) Verfahren die Grund- und Verfahrensgebühr angefallen ist, oder ob durch die Verbindung vor meiner Verteidigerbestellung jetzt nur noch eine Gebühr abgerechnet werden kann.
Ich denke ja, dass nur eine Gebühr gefordert werden kann - obwohl es schon ein wenig ungerecht ist, da man ja dennoch 3 Verfahren zu bearbeiten hat.
Nunja, da lass ich mal lieber die Profis ran
Danke!
Abrechnung Pflichtverteidiung bei verbundenen Verfahren
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Nachdem du erst nach Verbindung der Verfahren beauftragt wurdest, bekommst du nur einmal Gebühren.
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Na, das ging ja prompt ...
Gut, so war ja auch meine "Befürchtung" / Vermutung ...
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Du hast nicht drei Verfahren bearbeitet, sondern drei Tatvorwürfe. Wenn es 97 Vorwürfe wären, gäbe es dennoch nur einmal die Gebühren. Also Glück gehabt, würd ich sagen.global-fish hat geschrieben:...obwohl es schon ein wenig ungerecht ist, da man ja dennoch 3 Verfahren zu bearbeiten hat.