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dawnimaus
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#1
25.02.2013, 14:39
Hallo Leute,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich soll jetzt aus einem Urteil sowie aus dem KFB aus einen Verfahren aus 2009 die Zwangsvollstreckung einleiten.
Pro Titel mache ich doch jeweils einen Auftrag oder werden die zusammengefasst? Und wie ist es dann bei der Gebührenabrechnung?
Danke schon mal im Voraus
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Brooke
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#2
25.02.2013, 14:49
kannst eigentlich beide in einen ZV-Auftrag aufnehmen
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Sabbi
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#3
25.02.2013, 14:50
Du kannst beide Titel in einem Auftrag zusammen vollstrecken.
Die Kosten berechnen sich nach den zusammengerechneten Hauptforderungen.
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dawnimaus
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#4
25.02.2013, 14:52
Okay also kann ich beide Titel in einem ZV-Auftrag aufführen? Bin noch ziemlich unerfahren in Sachen Zwangsvollstreckung, hatte während der Ausbildung und auch danach jetzt keine wirkliche Gelegenheit dazu bekommen..
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Sabbi
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#5
25.02.2013, 14:54
Ja genau!
1. Hauptforderung ist dann zB dein Urteil.
2. Hauptforderung dann der KFB.
Und dann schickste beide Titel zum GV.
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Brooke
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dawnimaus
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#7
25.02.2013, 15:00
Okay vielen Dank, und diese werden ja dann mit dem jeweiligen Zinsbeginn zusammengefasst, wenn ich alles richtig eingegeben habe
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Pitt
- ...ist hier unabkömmlich !
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dawnimaus
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#9
25.02.2013, 15:05
okay vielen Dank für eure Hilfe
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dawnimaus
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#10
25.02.2013, 15:43
okay soweit so gut ist mein ZV Auftrag "im Kasten". Allerdings verstehe ich in meinem Auftrag die Gebührenstreitwertberechnung für meine Vermögensauskunft nicht. Das Programm hat automatisch als Streitwert 1.500,00 genommen ist das richtig? Weil für die normale Verfahrensgebühr habe ich den Forderungsbetrag als Streitwert???