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Beratunghilfeschein nach Erhalt Kostennote von Mandant

Verfasst: 22.02.2013, 11:36
von Maya82
Hallo wir haben unserm Mandanten (Erstberatung) die Kostennote geschickt und nun kommt er auf einmal mit einem Beratungshilfeschein (Datum Schein nach Datum Kostennote). Jetzt ist der Beratungshilfeschein ja nicht mehr verwendbar oder? RVG-Kommentar stand nichts drin brauche für meinen Chef was zum nachverfolgen.

Danke

Re: Beratunghilfeschein nach Erhalt Kostennote von Mandant

Verfasst: 22.02.2013, 11:38
von sansibar
Also das hiesige AG erkennt den Beratungshilfeschein NACH Beratung nicht mehr an. Ihr könntet da natürlich überlegen....

Re: Beratunghilfeschein nach Erhalt Kostennote von Mandant

Verfasst: 22.02.2013, 12:13
von Liesel
BerH ist VOR Beratung/Tätigkeit des Anwalts zu beantragen.

Re: Beratunghilfeschein nach Erhalt Kostennote von Mandant

Verfasst: 22.02.2013, 12:18
von Maya82
Ja das weiß ich aber gibt es da irgendeinen Text zu zum nachschauen

Re: Beratunghilfeschein nach Erhalt Kostennote von Mandant

Verfasst: 22.02.2013, 12:57
von Liesel

Re: Beratunghilfeschein nach Erhalt Kostennote von Mandant

Verfasst: 22.02.2013, 15:06
von RAService
Es kommt ja nicht drauf an, wann mit welchem Datum Ihr Eure Kostennote gestellt habt, sondern ob der Beratungsschein nach Beratung ausgestellt worden ist.
Also wenn die Beratung am 01.02. war und der Mandant kommt mit einem Berechtigungsschein vom 07.02. dann kannst Du DIch ziemlich sicher sein, dass das AG
bei der Abrechnung dies nicht anerkennen wird. Ist der Berechtigungsschein jedoch davor oder auch vom 01.02. datiert, muss Du leider über BerH abrechnen.