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Schluss der mündlichen Verhandlung?

Verfasst: 07.07.2005, 11:46
von Gast
Hallo liebe Kollegen :!:

Ich habe mal wieder eine schöne Aufgabe von meiner Chefin bekommen, die ich auch noch gaaaaanz schnell erledigen soll. Folgendes Problem:

Wir haben uns mit der Gegenseite geeinigt und die Klagerücknahme erklärt. Mündlichen Verhandlung war jedoch bereits (am 17.05.2005). Unsere Klagerücknahme erfolgte nach langem hin und her mit der Gegenseite erst am 01.06.2005. Verkündungstermin war aber auch erst am 07.06.2005. Der Richter hat nun auch das Urteil verkündet und unsere Klagerücknahme gar nicht beachtet.
Wir haben nun ein Problem mit dem Richter wegen der 2,0 Gerichtskostengebühren, die wir zurück verlangt haben. Er ist der Meinung, dass sich gem. KV-Nr. 1211 GKG die Gerichtskosten von 3,0 auf 1,0 nur ermäßigen, wenn das Verfahren z. B. durch Klagerücknahme vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung beendet ist. Da in der mündlichen Verhandlung jedoch noch kein Urteil verkündet wurde, hatten wir doch noch Zeit bis zum Verkündungstermin weitere Anträge bzw. Klagerücknahme zu erklären oder???? :?:
Also ich weiß jetzt gar nichts mehr und wäre für eure Hilfe gaaaanz dankbar. In unseren Kommentierungen und im Internet bin ich bisher noch nicht fündig geworden. Suche aber auch weiter.
Wäre aber auch ganz dankbar, wenn ihr mit weiterhelfen könntet und ggf. eine Kommentierungsstelle zitieren könnt. :idea:

Grüße von Angel

Ende der mündlichen Verhandlung

Verfasst: 07.07.2005, 12:22
von QueenMum
Hallo Angel,

ich habe mal ein bisschen im Baumbach/Lauterbach geblättert und in der Kommentierung zu § 136 ZPO folgendes gefunden:
Der Verhandlungsschluss kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen, auch durch Verkündung eines Beweisbeschlusse oder durch die Bestimmung eines Verkündungstermins oder durch Aufruf einer anderen Sache
Also reduzieren sich wohl in eurem Fall die Gerichtskosten nicht :?

Verfasst: 07.07.2005, 12:41
von Gast
Ich hab´s mir ja schon fast gedacht! Aber trotzdem :thx

Angel