Hallo zusammen,
vorab möchte ich mich jetzt schon für den neuen Thread entschuldigen, aber ich finde momentan nichts aktuelles!
Also deshalb gleich zum Sachverhalt:
Mandantin reicht Kündigungsschutzklage ein. Vergleich wird geschlossen.
Mandantin zahlt daraufhin nicht unsere Kostenrechnung. In der Kostenrechnung haben wir einen Handelsregisterauszug geltend gemacht und auf diesen die Umsatzsteuer erhoben.
Habe nun Festsetzung der eigenen Vergütung beantragt. Der Rechtspfleger meint, die Umsatzsteuer sei nicht auf den Handelsregisterauszug entfallen. Ich solle doch bitte die Gebühren für den Auszug nach der Umsatzsteuer berechnen.
Ich sehe das aber nicht so.
Meine Ansichtsweise: Mir war bisher die Angelegenheit der Umsatzsteuererhebung auf Handelsregisterauszügen und Co. einleuchtend; ihr wohl nicht. Deshalb meine Frage:
Wenn der Rechtsanwalt - wie in meinem Falle - Kostenschuldner ist, dann darf/ MUSS er doch den Handelsregisterauszug versteuern. Oder sehe ich da etwas falsch?
Umsatzsteuer auf Handelsregisterauszug
- nephele
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Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper