ZV - § 850 d ZPO in Unterhaltspfändung vergessen

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leoniemaus5
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#1

30.01.2013, 09:57

Hallo ihr Lieben,

ich sollte einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss machen und Chefin hat den für okay erklärt und weg war er. Zuvor ganz brav die vorläufigen Zahlungsverbote an Schuldner und Drittschuldner. 1 Monatsfrist wurde eingehalten, alles okay.

Jetzt handelt es sich aber bei dem Pfüb um eine Unterhaltspfändung für unsere Mandantin. Der Drittschuldner zahlt auch viel zu wenig. Ich habe im Antrag auf Erlass des Pfübs vergessen den § 850 d ZPO anzugeben. Kann ich das Vollstreckungsgericht bitten mit einem Antrag den § 850 d ZPO in den erlassenen Pfüb mit aufzunehmen und reiche den Original Pfüb nochmal ein beim Vollstreckungsgericht?

Wenn ja, wie schreibe ich den Antrag? Kommen auf mich Kosten neu hinzu z.B. erneute Zustellung an DS u S?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Habe mich im Internet schon wahnsinnig gesucht, gesetzmäßig gibts dazu ja auch nichts.

LG T
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Liesel
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#2

30.01.2013, 09:59

Ich gehe mal davon aus, daß eine "Berichtigung" hier nicht möglich ist. Da wirst du wohl nen neuen PfÜB beantragen müssen.
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nephele
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#3

30.01.2013, 09:59

Dazu würde ich das betreffende Gericht anrufen und nachfragen. Mir ist das leider auch schon einmal passiert. Die zuständige Rechtspflegerin sagte mir damals, sie könne das nicht einfach so ändern. Es musste ein neuer PfüB erlassen werden (natürlich auf unsere Kosten, war ja mein Fehler).

Vielleicht ist das ja aber bei deinem Amtsgericht anders. Daher würde ich da einfach anrufen und das Problem schildern.
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Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
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katuscha
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#4

30.01.2013, 10:26

Das ist mir auch schon mal passiert.

Wir sollten einen Umstellungsantrag stellen, da ein neuer PfÜb nicht erlassen werden würde:

Umstellungsantrag

In der Zwangsvollstreckungssache ...

beantragen wir, den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom ...,

von § 850 c ZPO auf § 850 d ZPO

umzustellen.

Hier: Angaben zum Familienstand machen
Dann: Angaben zum Titel

Dieser Verpflichtung ist der Schuldner nicht nachgekommen.

Anbei übersenden wir den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom ... im Original und (den Titel) im Original.


Es erging dann ein Beschluss, der dem Schuldner und dem Drittschuldner zugestellt wurde.
leoniemaus5
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#5

30.01.2013, 10:47

Liebe Katuscha,

der PfÜb ist schon längst erlassen worden und ich habe generell vergessen den § 850 d ZPO anzugeben. Deshalb kann ich den PfÜb auch nicht umstellen.

LG T
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Pepsi
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#6

30.01.2013, 10:58

Ruf dochmal die Rechtspflegerin an.
Aber wenn es bei Katuscha funktioniert hat, wäre es einen Versucht wert.
Ich denke mir mal, dass das durchaus so gehen kann, allerdings ist dann sicherlich dein Rang weg, von daher ist Eile geboten.
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#7

30.01.2013, 10:59

leoniemaus5 hat geschrieben:Liebe Katuscha,

der PfÜb ist schon längst erlassen worden und ich habe generell vergessen den § 850 d ZPO anzugeben. Deshalb kann ich den PfÜb auch nicht umstellen.

LG T
Mein Pfüb war auch schon erlassen, daher steht ja auch am Ende, dass der OriginalPfüb beigefügt ist.
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