Form einer Berufungsschrift

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NORTHERN DINO
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#11

18.05.2007, 16:30

Das sehe ich genau anders herum: Die Verfahrensidentität ist anhand der Parteinamen unzweifelhaft erkennbar. Dagegen ist es in meinen Augen logisch(er), in jeder Instanz die übliche Form des Rubrums zu wählen, nämlich: (Berufungs-)Kläger gegen (Berufungs-)Beklagter. Dass der Kläger im Passivrubrum steht, ist schon eher gewöhnungsbedürftig - na ja, in Bayern vielleicht ja nicht... :wink: :lol:
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Sunny
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#12

18.05.2007, 16:32

Tja logischer isses schon, aber bei uns hatte sich das Gericht schon des öfteren beschwert, wenn wir es anders gemacht haben. Also haben wir uns denen halt angepasst. Wird wohl überall anders sein. ;-)
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gkutes

#13

18.05.2007, 16:36

darüber lässt sich wohl streiten. logischer findet man es wohl immer so, wie man es selbst handhabt. :)
der kläger bleibt der kläger. auch wenn er dann berufungsbeklagter ist.
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#14

18.05.2007, 16:39

Das bezweifelt auch keiner, aber die Form des Rubrums ist ungewöhnlich, weil nach allem Verständnis der Kläger regelmäßig zuerst genannt wird.
Aber da soll letztlich jeder nach seiner Facon selig werden... :wink:
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gkutes

#15

18.05.2007, 16:45

nu genau!
das mein ich ja auch :) der kläger wird immer als erstes geschrieben :) *klugscheiß*
im grunde ist dies ja wirklich egal-solange man richtig dahinter schreibt, wer wer ist.

allen ein sonniges wochenende!

ute
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#16

18.05.2007, 17:04

Vermutlich wird es dann wohl auch so sein, dass es keine bestimmte Form dafür gibt. So lange nur die betreffenden Parteien korrekt bezeichnet sind. Aber ich glaube auch, dass je nach Bundesland die "Gepflogenheiten" ein klein wenig verschieden sind :-).
Grüßle
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#17

18.05.2007, 17:08

Ob das abhängig ist vom BL oder vom jeweiligen Gericht, vermag ich auch nicht zu sagen. Solange die Parteibezeichnungen stimmen, ist das in der Tat kein Problem. Zwingende Formvorschriften dafür sind mir nicht geläufig. Wie schon gesagt: Für mich ist auch nur wichtig, zu wissen, wer welche Parteirolle bekleidet.
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Manu_75

#18

18.05.2007, 17:25

Ich denke auch, daß das Entscheidende die korrekte Parteienbezeichnung ist. Wer nun zuerst kommt, ist wahrscheinlich nicht so relevant. Wir führen jedenfalls auch immer zuerst den Berufungskläger auf. Neulich hab ich kurz überlegt, wie ich es am besten schreiben sollte, als wir für einen von 6 Beklagten Berufung eingelegt haben ;-) Aber beschwert hat sich noch kein Gericht!
Mausilein30

#19

18.05.2007, 19:50

Ich habe gelernt, dass der Kläger als erstes geschrieben wird
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Pepsi
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#20

18.05.2007, 19:54

also man kann wohl festhalten, dass es keine "Bestimmung" gibt, jedoch die Gerichte sich manchmal anstellen..
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