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chkern
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#1
08.01.2013, 09:33
Hallo alle zusammen,
da ich noch Anfängerin im Bereich des Anwaltssekretariats bin, eine kurze Frage zur Fristenberechnung mit Feiertagen:
Ein Schreiben des Gerichts geht am 21.12.12 ein. Um Stellungnahme wird innerhalb von 3 Wochen gebeten. Rechne ich bei der Frist nun die Feiertage (Weihnachten und Sylvester) raus oder nicht? Bin mir da unsicher...
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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Liesel
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#2
08.01.2013, 09:37
Du rechnest keine Feiertage raus. Die Frist kann nur nicht auf einen Feiertag enden.
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(UNHEILIG)
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Pitt
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#3
08.01.2013, 09:40
Entscheidend ist, ob die Frist an einem gesetzlichen Feiertag abläuft oder nicht. Wenn innerhalb der gesetzten Frist Feiertage liegen, werden diese nicht herausgerechnet.
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chkern
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#4
08.01.2013, 09:42
Aah, okay. Na dann hab ichs ja doch richtig gemacht.
Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten!
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)