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Rücknahme Mahnbescheid ArbG
Verfasst: 07.01.2013, 18:05
von Minimaus
Hallo,
die Gegenseite hat nun gezahlt. Wie geht es jetzt weiter? Fallen überhaupt GK an? Muss ich den Antrag zurücknehmen oder halte ich die Füße still?
Re: Rücknahme Mahnbescheid ArbG
Verfasst: 07.01.2013, 20:48
von stein
Wenn du den Auftrag nicht zurücknimmst, dann wird dich das Arbeitsgericht eh irgendwann anschreiben und dich fragen was mit der Angelegenheit ist. Sie werden dir schreiben: Nehmen sie den Antrag zurück - ansonsten wird er gem. § 5... abgelegt. Denn auch das Arbeitsgericht legt die Mahnsachen auf Frist.
Re: Rücknahme Mahnbescheid ArbG
Verfasst: 07.01.2013, 22:20
von Pepsi
Warum nimmst du nicht zurück bzw teilst den Sachstand mit
Re: Rücknahme Mahnbescheid ArbG
Verfasst: 08.01.2013, 07:21
von stein
übrigens: Es fallen keine GK an. Erst ab dem dritten Zustellungsversuch per ZU !!
Re: Rücknahme Mahnbescheid ArbG
Verfasst: 08.01.2013, 08:41
von jojo
Ist egal: Es fallen nur Zustellungskosten an, die nicht eingezogen werden. Kannst du schreiben oder weglegen..
Re: Rücknahme Mahnbescheid ArbG
Verfasst: 08.01.2013, 14:55
von Pepsi
ihr habt ja wieder "Intimwissen"...
Re: Rücknahme Mahnbescheid ArbG
Verfasst: 08.01.2013, 15:04
von jojo
Tja, jahrelang selbst Mahnbescheid gewesen...