Rücknahme Mahnbescheid ArbG

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Minimaus
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#1

07.01.2013, 18:05

Hallo,

die Gegenseite hat nun gezahlt. Wie geht es jetzt weiter? Fallen überhaupt GK an? Muss ich den Antrag zurücknehmen oder halte ich die Füße still?
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stein
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#2

07.01.2013, 20:48

Wenn du den Auftrag nicht zurücknimmst, dann wird dich das Arbeitsgericht eh irgendwann anschreiben und dich fragen was mit der Angelegenheit ist. Sie werden dir schreiben: Nehmen sie den Antrag zurück - ansonsten wird er gem. § 5... abgelegt. Denn auch das Arbeitsgericht legt die Mahnsachen auf Frist.
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Pepsi
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#3

07.01.2013, 22:20

Warum nimmst du nicht zurück bzw teilst den Sachstand mit
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stein
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#4

08.01.2013, 07:21

übrigens: Es fallen keine GK an. Erst ab dem dritten Zustellungsversuch per ZU !!
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jojo
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#5

08.01.2013, 08:41

Ist egal: Es fallen nur Zustellungskosten an, die nicht eingezogen werden. Kannst du schreiben oder weglegen..
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#6

08.01.2013, 14:55

ihr habt ja wieder "Intimwissen"... :applaus
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#7

08.01.2013, 15:04

Tja, jahrelang selbst Mahnbescheid gewesen... :mrgreen:
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