Neuerungen in der ZV

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renohamburg

#1

04.01.2013, 11:58

Hallo hab da mal ne Frage

1. Ab wann genau darf man nur noch die PfÜB Formulare benutzen?
2. Das vorläufige Zahlungsvebot, da ändert sich nix ?

3. Normaler ZV Auftrag: Was passiert mit dem Antrag auf Abgabe der EV ?

Danke
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nephele
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#2

04.01.2013, 12:07

Wir haben dafür ein Sammelthema:
Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013//www.foreno.de/viewtopic.php?f=41&t=56130
Schau dich dort mal um :)
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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Pepples
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#3

04.01.2013, 13:03

Genau, :thx nephi und :closed
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
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