Teilzeit? Stundenanzahl Ok?

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maus19
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#1

14.05.2007, 15:22

Hallo Leute,

habe da so meine Frage, wenn ich jetzt eine Teilzeitstelle antrete, wie ist es da mit den Stundenzahlen geregelt?

20 Stunden wöchentlich oder mehr? Regelt das der Arbeitgeber selbst fest?

Liebe Grüße

mausi............
Andreas

#2

14.05.2007, 15:25

Hallo Mausi,

das ist eine Vereinbarung, die nur du und dein Arbeitgeber treffen können. Möglich ist alles.

Kannst du etwas genauere Infos geben ?
StineP

#3

14.05.2007, 15:25

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge:
§ 2 Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

(1) 1Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. 2Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt eines bis zu einem Jahr reichenden Beschäftigungszeitraums unter der eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers liegt. 3Vergleichbar ist ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer des Betriebes mit derselben Art des Arbeitsverhältnisses und der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit. 4Gibt es im Betrieb keinen vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, so ist der vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer auf Grund des anwendbaren Tarifvertrages zu bestimmen; in allen anderen Fällen ist darauf abzustellen, wer im jeweiligen Wirtschaftszweig üblicherweise als vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer anzusehen ist.

Beantwortet eigentlich die Frage
maus19
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#4

14.05.2007, 15:34

Ich arbeite jetzt 40 Stunden wöchentlich, also wären somit 20 Stunden angemessen?

LG
Andreas

#5

14.05.2007, 15:39

Was meinst du mit "angemessen" ?
Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.
35 Stunden wären also auch Teilzeit, wenn normal 40 h / Woche bei euch gearbeitet werden.
Blockflöte
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#6

14.05.2007, 16:44

Hallo Maus19!

Das kommt darauf an, wieviel Geld Du dann bekommst. Bekommst Du die Hälfte Deines jetzigen Gehaltes? Oder hast Du das noch nicht mit dem Chef besprochen?
Versteh ich das jetzt richtig, dass Du in dem gleichen Büro bleibst?
maus19
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#7

14.05.2007, 17:06

@blockflöte
ich bleibe im Betrieb, aber bin ja noch in der ausbildung, das heißt das ich direkt teilzeit anfange! wir haben noch nicht über gehalt und stundenzahl gesprochen, ich dachte vielleicht gibt es so standard stunden für teilzeit!
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Pepsi
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#8

14.05.2007, 20:04

nein standard (tarifverträge) gibt es bei Anwälte nicht, das musst du alles selbst aushandeln..

wie schaffst du das mit der Teilzeit? das reicht doch nie zum leben.. oder wohnst du noch zuhause?
maus19
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#9

15.05.2007, 08:57

@pepsi
ich wohne noch zu hause, habe auch kein auto, somit für die erste zeit ok.... suche mir aber auf jeden fall eine vollzeitstelle, weil das wirklich nicht viel ist und ich mehr verdienen möchte............
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LenaX
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#10

15.05.2007, 09:19

Hallo Maus19,
wie hier schon geschrieben wurde, alles was weniger als 40 Std./wöchentlich und weniger als 8 Std./täglich (Vollzeit) ist, nennt sich Teilzeit... das können z.B. 20 Std./wöchentlich sein (halbtags), oder 25-30 Std. wöchentlich = jeweils 5-6 Std. täglich, oder aber auch 10-15 Std./wöchentlich auf 400 € Basis (geringfügige Beschäftigung) nennt sich auch Teilzeit...
Ich nehme an, Deine Chef hat Dir nur gesagt, er könne Dir nur eine Teilzeitbeschäftigung anbieten, mehr nicht, richtig? Wichtig wäre zu klären, ob das eine sozialversicherungspflichtige Teilzeit-Beschäftigung sein sollte, (wenn ja, würde das bedeuten, dass Du mehr als 15 Std. wöchentlich arbeiten und mehr als 400 € verdienen würdest). Er sollte Dir bitte die wöchentliche Stundenzahl nennen sowie Gehalt ;-)
LG, Lena
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