![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Das, was jetzt kommt, kann mir bestimmt jeder beantworten, aber ich stehe natürlich wieder auf dem Schlauch.
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
Zivilverfahren - wir vertreten den Beklagten. Dieser hat in der 1. Instanz verloren. Ein Urteil, das gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar ist, ist ergangen. Berufungsfrist läuft. Wir werden wahrscheinlich in die Berufung gehen. Jetzt haben wir aber einen KFB erhalten und ich frage mich, ob man die Vollstreckung aus dem KFB denn nicht irgendwie "zurückstellen" könnte bis zur Entscheidung in der 2. Instanz? Es könnte ja sein, dass wir dann gewinnen. Können wir da was machen? Ich hätte jetzt gedacht, dass wir vielleicht auch eine Sicherheit leisten könnten, falls das beim KFB überhaupt möglich ist (siehe letzte Frage).
Wegen ZV aus Urteil: Meistens wartet man doch, bis das Urteil rechtskräftig ist, aber generell ist doch die ZV aus einem für vorläufig vollstreckbaren Urteil sofort möglich oder?
Ich habe irgendwo gelesen, dass, wenn ein Urteil für vorl. vollstr. gegen Sicherheitsleistung erklärt wird, dies auch für den KFB gilt. Das würde doch dann heißen ohne 2 Wochen Wartefrist direkt ZV nachdem Sicherheit geleistet wurde. Aber die 2-Wochen-Frist ist doch Pflicht, dann würde ich hier aber den Sinn der SL nicht verstehen...
Sorry...