Formulierung Titelumschreibung

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SSchall
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#1

23.11.2012, 13:42

Hallo,

unsere Mdtin hat geheiratet und jetzt muss wegen der Namensänderung der Titel abgeändert werden. Hat da jemand vielleicht eine Vorlage für mich?
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-lehmy-girl-
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#2

23.11.2012, 14:01

ich würde sagen, dass eine auskunft vom einwohnermeldeamt oder standesamt reicht. ich glaub, ich hab noch nie einen titel umschreiben lassen, sondern hefte immer die auskunft an den titel. bisher hat sich noch keiner beschwert. ;)
SSchall
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#3

23.11.2012, 14:06

meine Chefin meint, da müsste es einen extra Antrag für geben. Ich habe ihr nämlich auch gesagt, dass wir einfach die Kopie von der Heiratsurkunde mit dem Titel schicken sollten...
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-lehmy-girl-
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#4

23.11.2012, 14:13

na dann...

In Sachen
___________________ ./. ________________
Az.:


überreichen wir die Ausfertigung des <Titels>. Dieser <Titel> wurde der <Beteiligten> am <Datum> zugestellt.

Die <Beteiligte> führt nunmehr den Familiennamen

_______________

Wir überreichen insoweit Urschrift der Bescheinigung der Stadt ____
vom <Datum>.

Wir beantragen daher, den Namen der <Beteiligten> im
<Titel> zu berichtigen und uns sodann die Ausfertigung des Titels zurückzugeben.

Wir bemerken abschließend, dass auf den anliegenden Titel bislang
keine Zahlungen erfolgt sind.



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jojo
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#5

23.11.2012, 14:15

Es ist möglich, beim Prozessgericht einen klarstellenden Vermerk zu beantragen:

Beantragsch, auf dem Titel zu vermerken, dat die Klägerin trotz ihres Aussehens geheiratet hat und nunmehr den Namen Stützstrumpf-Breitenbach trägt.

Zur Glaubhaftmachung füge ich die einfache Abschrift der Heiratsurkunde bei.

Eine Titelumschreibung liegt nicht vor, da ja Personenidentität besteht und somit keine Rechtsnachfolge eingetreten ist.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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Spkie
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#6

23.11.2012, 14:16

wenn die Änderung nach Titulierung erfilgte, muss keine Berichtigung vorgenommen werden!
dann reicht die Auskunft (sprich hier EMA oder Heirtasurkunde) völlig aus
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Liesel
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#7

23.11.2012, 14:34

jojo hat geschrieben:Es ist möglich, beim Prozessgericht einen klarstellenden Vermerk zu beantragen:

Beantragsch, auf dem Titel zu vermerken, dat die Klägerin trotz ihres Aussehens geheiratet hat und nunmehr den Namen Stützstrumpf-Breitenbach trägt.
:lolaway

Sorry für´s OT, aber mich paukt es hier gleich weg.
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#8

23.11.2012, 17:25

jojo hat geschrieben:Es ist möglich, beim Prozessgericht einen klarstellenden Vermerk zu beantragen:

Beantragsch, auf dem Titel zu vermerken, dat die Klägerin trotz ihres Aussehens geheiratet hat und nunmehr den Namen Stützstrumpf-Breitenbach trägt.

Zur Glaubhaftmachung füge ich die einfache Abschrift der Heiratsurkunde bei.

Eine Titelumschreibung liegt nicht vor, da ja Personenidentität besteht und somit keine Rechtsnachfolge eingetreten ist.
102. Ihr könnt Namen haben...
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