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Sungirl
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#1
08.11.2012, 10:30
Gute Morgen,
dem GV ist der Haftbefehl verloren gegangen. Jetzt muss ich eine zweite Ausfertigung beim Gericht beantragen. Eine Erklärung des GV liegt mir ebenfalls vor.
Habt ihr da vielleicht den entsprechenden Antrag????
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
im Voraus.
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Pepples
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#2
08.11.2012, 10:35
Das kannst Du ganz formlos beantragen, es gibt keine starren Vorschriften dafür.
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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