Terminsgebühren - zwei Termine

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Gisela63
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#1

07.11.2012, 11:29

In einer Arbeitsrechtssache fanden zwei Termine statt. Der erste von in Untervollmacht von einem Kollegen wahrgenommen (nur Terminsvertreter). Der zweite Termin wurde vom Chef selbst wahrgenommen. Wie ist es mit Terminsgebühr? Die kann ich ja trotzdem nur einmal geltend machen und wie ist es mit Kosten des Terminsvertreter?
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RunaLil
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#2

07.11.2012, 12:03

Ich nehme an, es geht um die Rechnung an Euren Mandanten? (Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren findet in der I. Instanz vor dem ArbG ja nicht statt, § 12a ArbGG)

Ich meine, beide bekommen die volle Terminsgebühr, da beide durch die Wahrnehmung jeweils eines Termins diese Gebühr ausgelöst haben. Ihr hättet dann eine Rechnung mit voller Verfahrens- und voller Terminsgebühr und der Terminsvertreter kann eine halbe Verfahrensgebühr (Nr. 3401 VV) und die volle Terminsgebühr (Nr. 3402) berechnen. Laut Enders im RVG für Anfänger kann auch für beide eine volle Terminsgebühr anfallen, wenn der PBV einen Sachverständigentermin wahrgenommen hat und der TV den Gerichtstermin oder wenn der PBV an einer zur Vermeidung des Verfahrnes gerichteten Besprechung mit der Gegenseite teilgenommen hat.
In dubio contra secretaria!
Gisela63
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#3

07.11.2012, 19:38

Vielen Dank !
Croata
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#4

24.11.2012, 09:50

hallo,

ich muss hier sicherheitshalber auch nochmal nachfragen: Wenn der Terminsvertreter einen Beweistermin wahrnimmt und der Prozessbevollmächtigte danach an einer mündlichen Verhandlung, in der ein Vergleich geschlossen wird, teilnimmt, rechne ich dann so ab:

PB 1,3 VG + 1,2 TG + 1,0 EG
TV 0,65 VG + 1,2 TG

Jedem eine Terminsgebühr?
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