öffentliche Zustellung

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Adelia
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#1

02.11.2012, 14:50

Hey,

ich habe hier eine Akte vor mir liegen, wo ich wirklich nicht mehr so recht weiter weiß.

Wir haben einen Mahnbescheid beantragt. Hiergegen hat die Gegenseite Widerspruch eingelegt und dort Prozessbevollmächtigte genannt. Wir haben dann unsere Anspruchsbegründung gefertigt und die Sache wurde an das Landgericht abgegeben. Dort haben die gegnerischen Rechtsanwälte dann die Annahme verweigert, da sie das Mandat niedergelegt haben bzw. nicht angenommen hatten.

Dann wurde versucht, die Anspruchsbegründung dem Gegner zuzustellen. Der ist natürlich umgezogen. Wir haben entsprechende EMA gemacht. Daraufhin konnte eine Zustellung am neuen Wohnort auch nicht erfolgen, wieder Empfänger unbekannt. Wir wieder EMA gestellt. Dort kam jetzt heraus, dass sich unser Schuldner in die Vereinigte Arabische Emirate abgemeldet hat.

Daraufhin habe ich die öffentliche Zustellung beantragt, da wir keine weiteren Hinweise bezüglich des Schuldners haben. Habe die öffentliche Zustellung damit begründet, dass eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist, da uns ja nur "Vereinigte Arabische Emirate" bekannt ist und kein Zustellbevollmächtiger bekannt bzw. vorhanden ist.

Jetzt hat das Gericht zurückgeschrieben, dass nicht ersichtlich ist, warum keine Zustellung im Ausland erfolgen kann - (ÄHHHMMMM ja ich habe keine Anschrift) - und es ist nicht glaubhaft gemacht, welche Maßnahmen unternommen wurde.

Was soll ich denn noch machen außer einer EMA?! Uns ist ja nichts weiter bekannt.

Was kann ich hier denn jetzt noch machen, damit die meine öffentliche Zustellung bewilligen?!
Jupp03/11

#2

02.11.2012, 14:54

Eine amtliche gesiegelte Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes, dass der Aufenthalt nicht bekannt ist und nur die Angabe vorliegt "abgemeldet in die ...."
So würde ich es versuchen, aber vorab dieses mit dem Gericht besprechen.

Wenn der Geburtsort bekannt sein sollte, würde ich gleichartige Bescheinigung auch von dort anfordern.
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Adora Belle
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#3

02.11.2012, 15:29

Du wirst wohl irgendein Dokument herbeischaffen müssen, aus dem sich ergibt, daß die Emirate kein Meldesystem haben, der Schuldner also nicht durch öffentliche Register dort ausfindig gemacht werden kann. Unsere Gerichte sind da meist sehr streng und verlangen z.b. auch, daß ehemalige Arbeitgeber, Vermieter, und sogar Verwandte und Freunde des Gesuchten -soweit bekannt- nach dem neuen Aufenthalt befragt werden. Erst wenn man entsprechende Bemühungen nachweist, wird die öffentliche Zustellung bewilligt. Standardsatz: "Der Aufenthalt darf nicht nur dem Kläger/Antragsteller nicht bekannt sein, sondern muß allgemein unbekannt sein, damit die öffentliche Zustellung bewilligt werden kann."
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#4

02.11.2012, 15:30

Die öffentliche Zustellung war erst vor Kurzem Thema bei uns im Büro. Es gab nämlich diesen Sommer ein BGH-Urteil dazu.

Danach reicht eine ergebnislose EMA in der Regel nicht.

Schau mal hier: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1" target="blank

Vielleicht spielt das Gericht darauf an? In Rdnr. 17 des Urteils steht, was man sonst noch so machen sollte...

Vielleicht könnt ihr die ehemaligen Gegenanwälte anschreiben? Ich glaube zwar nicht, dass die Auskunft erteilen, aber dann hättet ihr etwas, was ihr dem Gericht vorlegen könnt, um zu belegen, dass ihr alles versucht habt.
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Adelia
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#5

02.11.2012, 15:45

Dankeschön.
Habe es mir mal ausgedruckt und werde mal am WE oder Montag drüberschauen. Danke
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Bino
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#6

03.11.2012, 20:06

Ich gehe mal davon aus, dass er auch Ausländer ist und sich nicht als Deutscher dort abgesetzt hat.
Du kannst auch bei der Ausländerbehörde mal nachfragen. http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=3521" target="blank
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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#7

04.11.2012, 13:17

Hallo,

habe auch ein Problem mit öffentlicher Zustellung. Wir haben im Jahr 2009 ein Versäumnisurteil (bzgl. Räumung und rückständiger Mieten) gegen 3 Personen erstritten. Bei der Räumung wurde sodann lediglich Müll vorgefunden. Ich will jetzt die hier angefallenen ZV-Kosten für unseren Mdt. festsetzen lassen. Problem hier ist, dass der damalige Mieter (Gegner) noch zwei weitere Personen in der Wohnung wohnen lassen hat. Unser VU lautet auf alle drei. Bzgl. eines Schuldners habe ich keinerlei Angaben. Das EMA teilt mir mit, dass er dort nicht gemeldet bzw. gemeldet gewesen ist. Dem Gericht reicht das für die Bewilligung der öffentlichen Zustellung nicht aus. Was kann ich jetzt machen? Habe gelesen, man kann beim zuständigen Postämtern/Polizei Anfragen stellen. Hat dazu jemand einen Vordruck? Ich stell mir hier allerdings die Frage, welches das zuständige Postamt ist und die zuständige Polizeibehörde? Da ich ja nichts weiß, außer den Namen und die damalige Anschrift, wo die Räumung stattfand. Ich habe nicht mal ein Geburtsdatum. :cry: Geschweige denn, dass ich weiß, in welchem Bundesland er jetzt sein könnte.

Vielleicht hat einer von Euch ne Idee, wie ich jetzt weiter vorgehen kann.

:thx
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#8

14.11.2012, 08:19

@ Bino. Doch er ist Deutscher.
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#9

14.11.2012, 08:49

Dann frag dort doch mal bei der deutschen Botschaft nach. Er muss ja ein Visum haben und vielleicht haben die da auch ne Adresse. :wink:
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Adelia
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#10

14.11.2012, 09:02

Ja ich habe jetzt folgendes gemacht:

im I-Net geschaut, Staatsanwaltschaft angeschrieben, Botschaft, ehemalige RAe, und versucht irgendwie an seine Mutter ranzukommen - vielleicht ist ja auch so nett und zahlt alles. :pfeif
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