Fahrtkosten und Verdienstausfall Sozialrecht

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rosa

#1

22.10.2012, 15:22

ich habe keine Ahnung von Sozialrecht, daher ne einfache Frage:

Wir haben Klage gegen das Landesamt für Soziale Leistungen eingereicht (Geht um die Feststellung des Behinderungsgrades der Mandantin)

Jetzt hat das Gericht einen Gutachter benannt. Hier soll die Mandantin hin fahren und sich untersuchen lassen. Es wurde ein Bogen beigefügt, den sie abgeben kann um Fahrtkosten und Verdienstausfall geltend zu machen.

Wie läuft das ab? Steht das jeder Partei zu oder muss sie dafür ein PKH-Kandidat sein? Mich verwirrt das, weil es offensichtlich wohl nicht übers KF-Verfahren läuft.

Kann ich der Mandantin empfehlen das vollständig geltend zu machen? Wer trägt denn diese Kosten?

*verwirrt*
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Isis90
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#2

22.10.2012, 16:12

Soweit ich weiß trägt die Kosten in dem Fall das Gericht, bin mir da aber auch nicht mehr ganz sicher...

Den Bogen sollte sie auf jeden Fall in dem Sinne komplett ausfüllen, als das sie alles einträgt was angefallen ist an dem Tag der Begutachtung. Da kann ja so weit ich weiß auch der Verdienstausfall usw. eingetragen werden. Ist schon länger her das wir das hier hatten aber glaub so war das...

Hoffe es ist alles richtig :wink1
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rosa

#3

22.10.2012, 16:25

:thx

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Soweit ich weiß trägt die Kosten in dem Fall das Gericht, bin mir da aber auch nicht mehr ganz sicher...
weiß das jemand mit Sicherheit? Würde den Sinn nicht ganz verstehen, warum sollte die Staatskasse diese Kosten aus eigener Tasche zahlen?
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#4

22.10.2012, 18:46

Ganz sicher. Das Gericht bestellt einen Sachverständiger zur Begutachtung und Erstellung eines Gutachtens.
Die Kosten die dem Kläger durch teilnahme am Gutachten entstehen, kann dieser bei Gericht geltend machen.
Warum soll der Kläger die Kosten tragen und warum soll der Beklagte die Kosten tragen.
rosa

#5

23.10.2012, 08:20

Ganz sicher.
das hört sich gut an, steht das auch irgendwo?
Warum soll der Kläger die Kosten tragen und warum soll der Beklagte die Kosten tragen.
naja anders gefragt, warum sollte die Staatskasse die Kosten tragen? WIR haben doch Klage eingereicht und wollen was vom Beklagten. Also welches Interesse sollte die Staatskasse am Ausgang des Verfahrens haben... Also ich mein, ich freu mich ja wenns so ist, da ich mit Sozialrecht aber gar nix am Hut habe, wundert mich das einfach sehr, warum die Staatskasse für diese Kosten aufkommen sollte. Bei einem normalem Ortstermin im SB-Verfahren oder so ists dem Gericht doch - verständlicherweise - auch egal, welche Aufwendung jemand hat zu dem Ortstermin zu kommen ....
rosa

#7

23.10.2012, 15:41

gibts doch gar nich dass das hier keiner kennt :?: :(
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#8

23.10.2012, 15:45

Normal ist bei solchen Anträgen ein Hinweis dabei, ich finde jetzt gerade keinen in unseren Akten, aber sieht so aus:

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#9

23.10.2012, 15:48

ok war nich dabei ...
und Kostenschuldner bei der ganzen Geschichte ist die Staatskasse?
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#10

23.10.2012, 16:13

Die Landeskasse trägt die Kosten, warum sollte die Mandantin sonst einen Erstattungsantrag bekommen.
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