Katalognummer - Mahnbescheid

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kathleen-ann
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#1

09.10.2012, 09:02

Hallo liebe ReNo´s :D

Mal ne ganz blöde Frage an Euch:

Ich habe MB beantragt wegen Kosten für eine "Wohnungsrenovierung".
Unser Mandant hat Handwerker bestellt, WC-Deckel und Duschbrausen und all so n´ Klüngelkrams besorgt.

Die Handwerker habe ich unter Handwerkerleistungen gepackt.
Den Rest unter sonstige Ansprüche, da irgendwie nichts wirklich gepasst hat. Habe dann halt immer Beleg XY reingeschrieben. Jetzt hat das AG mir geschrieben, dass der Rechtsgrund fehlt. Haben se´ ja auch irgendwie recht. Welche Katalognummer nehme ich den nun bei Quittungen für WC-Deckel und Duschbrausen??? :D

Vielen Dank im Voraus :thx
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#2

09.10.2012, 09:07

Ich würde das unter Nr. 43 Warenkauf/-lieferung packen.
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kathleen-ann
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#3

09.10.2012, 09:11

Das hatte ich auch gesehen.
Warenkauf passt auch entsprechend. Aber bei mir im Programm steht in dem Falle dann nur Warenlieferung und das ist ja falsch! Macht das einen Unterschied?
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#4

09.10.2012, 09:32

Für mich passt Nr. 43 trotzdem, denn normalerweise geht einer Warenlieferung der entsprechende Warenkauf voraus. Die Handwerker haben die vom Kunden ausgesuchte Ware in sein Badezimmer eingebaut, ihm die Ware also nach Hause "geliefert".
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kathleen-ann
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#5

09.10.2012, 10:27

Stimmt! Ich nehme die jetzt einfach :wink:

:thx
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