0,65 Geschäftsgebühr und PKH

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Azubienchen
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#1

13.09.2012, 21:58

Hallo an Allen,

ich bin recht frisch im Geschäft und noch am lernen wie genau man alles abrechnet. Heute kam mir mir beim Praktikum aber eine komische abrechnung unter und das geistert mir immernoch im Kopf rum:

Also es wurde PKH bewilligt und nun soll bald der Festsetzungsantrag raus und ich dachte also dann so etwa:

1,3 Verfahrensgebühr wegen VV-Nr. 3100
1,2 Terminsgebühr wegen VV-Nr. 3104
20 € Auslagenpauschale ( VV-Nr. 7002)
und Steuer 19 %

Vorgeschlagen wurde dann aber:

0,65 Geschäftsgebühr
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Termingesbühr
40 € Auslagenpauschale, vorgerichtlich und gerichtlich
Steuer

(hab mir das extra einmal notiert beide Versionen)

Also das bringt mich ganz durcheinander und ich habe auch die Erklärung der Mitarbeiterin nicht verstanden?! Kann mir das einer hier vielleicht erklären? Danke!
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Adora Belle
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#2

13.09.2012, 22:11

Das ist beides falsch.

Wenn vorgerichtlich eine Geschäftsgebühr entstanden ist, ist zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr anzurechnen. (Wenn nicht, stimmt die erste Abrechnung).

Der zweite Vorschlag berücksichtigt alle angefallenen Gebühren und Auslagen. Aber die vorgerichtliche Vergütung - also 0,65 GG und 20 EUR Auslagen - ist nicht über die PKH gedeckt.
Azubienchen
Daueraktenbearbeiter(in)
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#3

13.09.2012, 22:26

Hm, ok, danke. Dann stimmte also wirklich irgendwas nicht damit. Bin mal gespannt, wie die das da im Büro nun losschicken. Und erst recht auf die Antwort dann :mrgreen:
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