Ausbildungsvergütung bei Verkürzung

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Smyye
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#11

13.09.2012, 17:22

das denke ich auch ! vorallem weil ich die einzige azubi bin. ich schmeiss hier regelrecht den laden mach als überstunden, muss 3 anwälte "versorgen" und dann dass...aber wir sind eine kleine kanzlei :/
Büroengelchen

#12

01.02.2013, 12:24

Halloooo :)
Ich habe da mal ne Frage. Gut sie passt jetzt nicht zum Thema "Verkürzung", aber habe auf die schnelle nichts passenderes gefunden :oops:
Also: Ich habe am 16.01.2013 meine mündliche Abschlussprüfung gehabt und auch bestanden. So nun ist es ja so, dass der Vertrag bis zum 31.01 regulär läuft, aber ja tatsächlich mit Bestehen der Prüfung die Ausbildung beendet ist. Ähm...ich habe nun 167 € und ein paar Zerquetschte überwiesen bekommen, weil ich hätte ja auch nur einen halben Monat gearbeitet. Ist das so richtig? Oder steht mir eigentlich der volle Betrag zu?
Danke schonmal
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-lehmy-girl-
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#13

01.02.2013, 12:31

wurdest du übernommen??
Büroengelchen

#14

01.02.2013, 12:41

ne wurde ich nicht.
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#15

01.02.2013, 12:51

dann ist es m. E. korrekt. weil dein arbeitsverhältnis hat mit bestehen der mündlichen prüfung geendet. du könntest also schon einen tag nach der mündlichen prüfung bei einem neuen arbeitgeber anfangen.
Maximum
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#16

01.02.2013, 12:58

Ab 17.01. warst du dann nicht mehr in der Kanzlei?
gkutes

#17

01.02.2013, 13:06

ja, das wäre jetzt auch erstmal meine Frage, ob du denn den ganzen Monat gearbeitet hast
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