Mich würde mal interessieren, wie das bei Euch in der Kanzlei mit den Schulbüchern läuft...bezahlt die Kanzlei die Bücher? Dürfen die Azubis darin "rummalen" und/oder diese nach der Ausbildung behalten?
Bei uns ist es so, dass die Kanzlei die Bücher kauft. Gesetzestexte dürfen natürlich mit Notizen versehen und nach der Ausbildung auch behalten werden. Die reinen Schulbücher werden zur Verfügung gestellt, d.h. sie sind ohne Anstreichungen/Notizen bei Ausbildungsende zurückzugeben. Wenn ein Azubi "malen" möchte hat er die Möglichkeit, die Bücher zu guten Konditionen über die Kanzlei mitzubestellen. Gleichwohl gibt es Gemaule, dass in den Büchern nicht rumgeschmiert werden darf (insbesondere wenn es um die Rechtsvorschriften für das Notariat geht).
Wenn man bedenkt, was unsere Azubis alles kriegen (über den Empfehlung liegende Vergütung mit Zuschüssen wie Fahrtkosten, VWL, etc., 13. Gehalt - auch im 1. Lehrjahr in voller Höhe -, freier Nachmittag auch über 18., Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Sommer/Weber-Vorbereitungskurs, manchmal auch Zuschüsse zu Azubiausflügen) empfinde ich das Gemaule bei einem Buch, was keine 20 € kostet, ehrlich gesagt als Frechheit.
Also, wie läuft das bei Euch? Wenn ich an meine Ausbildung denke: ich musste alles selbst kaufen!
Schulbücher
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Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Also die Schulbücher habe ich damals von der Kanzlei bezahlt bekommen und ich durfte rummalen wie ich woltle und auch am Ende behalten, die Gesetzestexte habe ich selber gekauft, die sind ja aber auch nicht wirklich teuer.
Die Schlbücher hatten zusammen schon ne ordentliche Summe Geld gekostet (ca. 120 - 160 Euro).
Da die Bücher zu meiner Zeit aber viel verändert wurden, hätte es der Kanzlei auch nichts gebracht, wenn ich sie zurückgegeben hätte.
Wenn man unbedingt rumkritzeln will, denke ich kann man die Seite auch kopieren und sich das wichtigste anstreichen. Wobei ich sagen muss, dass wir bei uns damals die Schulbücher kaum benutzt haben.
Die Schlbücher hatten zusammen schon ne ordentliche Summe Geld gekostet (ca. 120 - 160 Euro).
Da die Bücher zu meiner Zeit aber viel verändert wurden, hätte es der Kanzlei auch nichts gebracht, wenn ich sie zurückgegeben hätte.
Wenn man unbedingt rumkritzeln will, denke ich kann man die Seite auch kopieren und sich das wichtigste anstreichen. Wobei ich sagen muss, dass wir bei uns damals die Schulbücher kaum benutzt haben.
- schneewittchen1984
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Sveta hat geschrieben:Unsere Schulbücher konnten wir in der Schule ausleihen. Nur Gesetze wurden gekauft.
War das nicht des hier:Hedi hat geschrieben:Wie heißt denn das jetzige Schulbuch für "RVG" eigentlich?
Gerichtskosten- und Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
ich bin mir aber net sicher
Ankreuzaufgaben bei Schreibmaschine?!
Was für n Blödsinn in dem Fach hatten wir kein Buch.
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Also die Schulbücher habe ich damals von der Kanzlei bezahlt bekommen und ich durfte rummalen wie ich woltle und auch am Ende behalten,
Die Gesetzestexte hab ich - soweit ich mich erinnern kann - auch bezahlt bekommen.
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Schulbücher gab / gibt es bei uns (Hessen) in der Schule...
Gesetzestexte habe ich mir selber gekauft. Hätte zwar auch welche aus der Kanzlei haben können, aber die waren schon etwas veraltet.
Gesetzestexte habe ich mir selber gekauft. Hätte zwar auch welche aus der Kanzlei haben können, aber die waren schon etwas veraltet.
Wenn ich dir Recht gebe, hab ich ja keins mehr...
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Denke nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken.
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