Kostenausgleichsantrag

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#1

14.08.2012, 08:26

Hi zusammen, habe ein kleines Problem .. Kurze Sachverhaltsschilderung: Wir machen für den Mandanten einen Schmerzensgeldanspruch geltend bei der gegnerischen Versicherung. Außergerichtlich hat es nicht geklappt. Die (Gegner) haben lediglich einen Vorschuss auf unsere Rechtsanwaltskosten gezahlt. (also einen Teil der GG).

Dann haben wir geklagt, eingeklagt wurde die volle GG. Jetzt wurde entschieden mit Vergleich. Die Gegner müssen noch was zahlen, Kostenquotelung. SW 13.000 EUR wurde auch schon festgesetzt. Alle denklichen einschließlich etwaiger ncihtvorhersehbarer Ansprüche des Klägers aus dem Unfall für Vergangenheit, Zukunft .. sind abgegolten und erledigt.

Jetzt soll ich den Kostenausgleichsantrag machen.

3100 Verf.-Gebr. mit Anrechnung GG
3104 Term.-Geb.
Einigungsgebühr gerichtlich
GK

Jetzt meine Frage: Muss ich den gezahlten Vorschuss abziehen? mich verwirrt es, dass nichts von der GG im Vergleich steht. Muss ich da was berücksichtigen? und kann ich die Auslagen 12 EUR f. Aktenübersendung (aber noch vor Klageerhebung) da mit rein schreiben?
gkutes

#2

14.08.2012, 09:24

warum wurde denn die GG voll eingeklagt? Und warum sagt der Gegner nix dazu??
Naja... also du musst die Hälfte der bereits bezahlten GG anrechnen. Aktenübersendung kann auch geltend gemacht werden.
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#3

14.08.2012, 09:27

voll eingeklagt abzgl. der Zahlung. Das habe ich vergessen :) ...
Und was soll ich mit der Zahlung machen? Also den gezahlten Vorschuss ... ich würde die ja nicht abziehen, das hat ja nichts mit den gerichtlichen Kosten zu tun. Ach ... ich hab keine Ahnung :)
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gkutes

#4

14.08.2012, 09:30

also da der Rest der GG nun nicht mit in den Vergleich geflossen ist, musst du nur die Hälfte der bereits gezahlten GG anrechen. § 15a RVG
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#5

14.08.2012, 09:33

:thx
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gkutes

#6

14.08.2012, 09:55

du, warte mal.... HAAAALT
ich glaub, du musst doch nix anrechnen...

vieviel hat der Gegner denn schon bezahlt?
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#7

14.08.2012, 10:05

bezahlt hat der Gegner 272,87 EUR .. SW 2340

eingeklagt wurde dann GG 899,40 abzgl. Vorschuss aus SW 15.000,00 EUR, also 626,53
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gkutes

#8

14.08.2012, 10:11

also dann wurde doch aber doch nicht nur ein Teil der GG gezahlt, sondern auch ein Teil des Schmerzensgeldes?? Naja - ist eigentlich auch egal.

Da du ja Anspruch auf Erstattung einer 0,65 GG + 1,3 VG hast und der Gegner weniger als die 0,65 GG gezahlt hat und auch der Rest nicht im Vergleich steht, musst du NICHTS anrechnen.

Sorry für die Verwirrung
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#9

14.08.2012, 10:14

sehr verwirrt Geschichte :D danke!
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sweetteddy
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#10

17.08.2012, 20:23

hallo,

sowas in der art hatte ich erst die tage.....bei einem kostenausgleichsantrag werden die gebühren ganz normal berechnet, in den antrag gehört nicht, dass der mandant bereits ein teil bezahlt hat.....hatte in sowas ne lehrstunde bei meinem Chef ;)
Man kann alles schaffen, wenn man es möchte. Aber das Beste kommt immer dann, wenn man es nicht erwartet. Bild
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