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Mein erster Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach Jahren
Verfasst: 08.08.2012, 18:31
von Kanzleihund
Ich traue mich jetzt kaum zu fragen:
ein Schuldner, ein Drittschuldner --> 4 Antragsformulare fürs Vollstreckungsgericht
zuständig ist das Gericht, wo der Schuldner seinen Wohnsitz hat
Re: Mein erster Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach Ja
Verfasst: 08.08.2012, 19:00
von tiko73
Ja und ja - würd ich sagen
Re: Mein erster Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach Ja
Verfasst: 08.08.2012, 19:00
von Soenny
1.) 1 DS = 3 Exemplare (1 DS, 1 SC, 1 bekommt ihr mit dem Zustellungsnachweis wieder).
2.)
§ 828 II ZPO
Re: Mein erster Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach Ja
Verfasst: 08.08.2012, 19:10
von Soenny
Guckst du auch hier:
PfüB - Exemplare
Re: Mein erster Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach Ja
Verfasst: 08.08.2012, 19:13
von Kanzleihund
Re: Mein erster Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach Ja
Verfasst: 08.08.2012, 19:32
von Bino
1 DS = 3 Exemplare
Da fehlt aber eins, nämlich das Exemplar, das in der Gerichtsakte verbleibt.
Ich hatte mal eine Kollegin, die von uns weg ging und dann in der ZV-Abteilung eines Gerichts gearbeitet hat und mir dann erstmal erklärt, dass fast niemand eine Abschrift für die Gerichtsakte beifügt.
Re: Mein erster Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach Ja
Verfasst: 08.08.2012, 20:05
von Pepples
Ich reich den 4 mal ein.
Re: Mein erster Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach Ja
Verfasst: 08.08.2012, 20:06
von Soenny
Ich nicht und bis jetzt hat noch keiner gemeckert und Kosten erhoben auch nicht
Re: Mein erster Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach Ja
Verfasst: 08.08.2012, 20:19
von Bino
JSanny, bei uns hat auch niemand gemeckert, nur meine ehemalige Kollegin. Die meinte, wir hätten ihr das falsch beigebracht
, kein Mensch würde an die Abschrift fürs Gericht denken. Die machen sich selbst eine Kopie und gut ist, sagte sie. Seitdem füge ich die immer brav bei.
Re: Mein erster Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach Ja
Verfasst: 08.08.2012, 20:36
von Soenny
Hhm, also ich denke mal, daß ich deshalb noch kein Gemecker bekommen habe, weil es so richtig ist, jedenfalls entnehme ich das dem Fred hier:
http://www.rechtspflegerforum.de/archiv ... 48602.html" target="blank
Ist für mich jetzt auch logisch, daß der vom Gericht geänderte (und da wird immer irgendwas geändert) Pfüb an den GV geht und der dann von sich aus Kopien macht.
Ich werde meine Variante zunächst beibehalten