Rechtis Fragen..

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Rechti
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#1

05.08.2012, 18:06

1. Darf ein Prokurist Grundstücke belasten?

Darf er doch nicht, oder?

2. Öffentliches oder privates Recht?
Bauherr erhält von Gemeinde ein Wasser/Abwassergebührenbescheid zugestellt


Öffentliches, oder?
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nephele
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#2

06.08.2012, 07:54

Sind das Hausaufgaben?
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
minime
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#3

07.08.2012, 14:42

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.... Oder mal "googeln". :wink:
Rechti
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#4

11.08.2012, 10:50

Warum bekomme ich keine Antworten? Habe doch bereits einen Lösungsvorschlag gemacht. Möchte nur wissen, ob es richtig ist?
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Rechti
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#5

11.08.2012, 10:53

Das sind auch keine Hausuafgaben. Ich lerne für meine Zwischenprüfung.

Sie fertigen einen Mahnbescheid.
a) Nennen Sie die gesetzliche Vorschrift aus der sich die Höhe der gebühr ergibt.
b) Nennen Sie den Gebührensatz.


a) RVG
b) Vertretung Antragssteller: 1,0 Vertretung Antragsgegner: 0,5 gem. 3305 und 3307 RVG

Hättet ihr auch so geantwortet?

Liebe Grüße
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ksaksa
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#6

11.08.2012, 11:13

und wo hast Du die Gerichtskosten?
Rechti
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#7

11.08.2012, 11:22

Spielt das in der Fragestellung eine Rolle? Sind 3,0 oder 2,5... Hätte soweit nicht mehr geantwortet?
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Adora Belle
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#8

11.08.2012, 12:00

Die GK spielen keine Rolle. Sie betragen btw 1/2 für das MB-Verfahren.

a) ist nicht speziell genug beantwortet. Das RVG ist keine gesetzliche Vorschrift, sondern das gesamte Gesetz.
b) ist mehr als gewollt. Wenn es heißt Sie fertigen einen Mahnbescheid., dann kann nur genau eine Antwort richtig sein. :wink:
ksaksa
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#9

11.08.2012, 12:03

und die im Mahnverfahren zu entrichtetene Verfahrensgebühr (Satz 0, 5) nach KV Nr. 1100 GKG
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Adora Belle
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#10

11.08.2012, 14:52

Danach war doch gar nicht gefragt.
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