Hi,
habe hier einen Beschluss im Teilversteigerungsverfahren, wonach die vom Gegner beantragte Grundbuchbezeichnung aufgehoben wurde, da er den Antrag selbst zurückgenommen hat.
Kann ich jetzt einen Kfa. ans Gericht machen nach § 103 ZPO oder wie?
Gruß, spatzn0
Kostenfestetzung im Zwangsversteigerungsverfahren?
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Nur dann, wenn du eine Kostengrundentscheidung hast. Ich weiß ehrlich gesagt aber auch nicht, ob die Kosten erstattungsfähig sind.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.