Ich schon wieder.........
Ich möchte gerne wissen, was alles Notfristen sind. Bzw. wie erkenne ich es, ob es eine Notfrist ist? Warum heißt das eigentlich Notfrist? Im Ernst - was für eine Not war da, dass es seither so bezeichnet wird?
Was ist der Unterschied zwischen einer Notfrist und einer Frist? Bisher hatte ich nur mitbekommen, dass eine Notfrist eine Frist ist, die vom Gericht nicht verlängert werden darf. Sonst weiß ich nichts darüber.
alle Notfristen
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Hier mal eine kurze Zusammenfassung, die ich mir mal von ner Internetseite kopiert habe weil ich mir das nie merken konnte:
Eine Notfrist ist im deutschen Zivilprozessrecht eine gesetzlich bestimmte Frist, die vom Gericht nicht verlängert werden kann. Wird sie schuldlos versäumt, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (§ 233 ZPO). Notfristen werden im Gesetz ausdrücklich als solche bezeichnet (§ 224 Abs. 1 S. 2 ZPO). Es handelt sich meist um Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln (Berufung, Einspruch usw.).
Ich hoffe das hilft dir
Schönes wochenende!
Eine Notfrist ist im deutschen Zivilprozessrecht eine gesetzlich bestimmte Frist, die vom Gericht nicht verlängert werden kann. Wird sie schuldlos versäumt, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (§ 233 ZPO). Notfristen werden im Gesetz ausdrücklich als solche bezeichnet (§ 224 Abs. 1 S. 2 ZPO). Es handelt sich meist um Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln (Berufung, Einspruch usw.).
Ich hoffe das hilft dir
Schönes wochenende!
Hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=24 ... c&start=10 gibts auf Seite 2 alle Fristen zum downloaden. Ich meine, dass bei den Notfristen auch NOTFRIST dahinter steht.
[b]Lg, Julie[/b]
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§ 224 I ZPO: http://dejure.org/gesetze/ZPO/224.html
Notfristen sind im Gesetz als solche bezeichnet (da erklärt sich von selbst, wie man Notfristen erkennt)
Notfristen können nicht verlängert oder verkürzt werden.
Das heißt, du MUSST in der Frist deine Erklärung abgeben, sonst hast du n Problem
Notfristen sind im Gesetz als solche bezeichnet (da erklärt sich von selbst, wie man Notfristen erkennt)
Notfristen können nicht verlängert oder verkürzt werden.
Das heißt, du MUSST in der Frist deine Erklärung abgeben, sonst hast du n Problem
Die Einlassungsfrist ist auf der Übersicht falsch!
§ 274 Sie beträgt mindestens 2 Wochen!
Die Ladungsfrist § 217 beträgt in Anwaltsprozessen mindestens 1 Woche und im Parteibetrieb mindestens 3 Tage!
§ 274 Sie beträgt mindestens 2 Wochen!
Die Ladungsfrist § 217 beträgt in Anwaltsprozessen mindestens 1 Woche und im Parteibetrieb mindestens 3 Tage!
- anwaltsliebling
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Dort geht es wohl aber um die Einlassungsfrist gem. § 132 ZPO, oder?
http://dejure.org/gesetze/ZPO/132.html
http://dejure.org/gesetze/ZPO/132.html
Grüßle
wenn du in der ZPO hinten im Verzeichnis unter Notfrist nachschlägst, findest du viele dieser Fristen. Ist auch wichtig für die Prüfung....
[img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_056.gif[/img]
[b]Das Glück im Leben hängt von den guten Gedanken ab, die man hat![/b]
[img]http://www.smilies.4-user.de/include/Wasser_Strand/smilie_water_089.gif[/img]
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Super!palais hat geschrieben:wenn du in der ZPO hinten im Verzeichnis unter Notfrist nachschlägst, findest du viele dieser Fristen. Ist auch wichtig für die Prüfung....