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Gehaltsbescheid für Auszubildende?

Verfasst: 27.04.2007, 15:06
von Gast
Hallo, ich bin 20, seit Dez. 2006 in der Ausbildung zur ReFa und hab keine Ahnung, wie das mit der Vergütung bzw. den Abzügen davon funktioniert. Was wird zu welchem Teil von wem bezahlt und wer kümmert sich darum? Und: Ich bekomme doch einen Nachweis (in Form eines Gehaltsbescheids oder Lohnbescheids?) darüber? Da steht dann auch drauf, wieviel mir wofür vom Bruttogehalt bzw. der Vergütung abgezogen wurde? Und wie sieht das aus mit ner Steuererklärung? Ab wieviel € muss man eine machen und wozu?

Ich hoffe, jemand wird aus meinen Fragen schlau und erklärt mir en bissl was...danke im voraus :-)
lg sarah

Verfasst: 27.04.2007, 15:20
von Janin
Stellt Dir Dein Arbeitgeber keine Lohnabrechnungen aus? Während Deiner Ausbildung brauchst Du keine Steuererklärung abgeben. KV-Beiträge, Lohnsteuer, Soli-Zuschlag werden hälftig von Deinem Arbeitgeber und von Dir getragen.

Z. B. im Januar 2007 hättest Du eine Meldung zur Sozialversicherung bekommen müssen sowie eine Bescheinigung fürs Finanzamt, die aber für Dich nicht gilt, da Du Dich ja noch in der Ausbildung befindest. Die Meldung für die Sozialversicherung ist aber ein sehr wichtiges Dokument.

Verfasst: 27.04.2007, 15:27
von Gast
Wie sieht denn so eine Lohnabrechnung aus?Mit Stempel und Unterschrift des RA? Gibt es ausser Krankenversicherungsbeiträgen, Lohnsteuer und Soli-Zuschlag keine weiteren Abzüge? Rentenvers. oder Arbeitslosenvers. z.B.?
Die Meldung zur Soz.Vers. hab ich gemacht.Muss das regelmäßig sein?Also jeden Monat oder in anderen Abschnitten?Und wie is das
mit der Bescheinigung fürs Finanzamt?In welchen Abständen kommt die und was mach ich damit?

Verfasst: 27.04.2007, 15:30
von Janin
Also bei einer Lohnabrechnung gibt es keinen Stempel sowie Unterschrift des RA. So habe ich noch keine Abrechnung gesehen. Lohnabrechnung steht auf einem Papier mit Deinem Eintrittsdatum, Geburtsdatum, Urlaube, Brutto, netto, Abzüge etc.

Ja die Rentenvers. und AL-Vers. habe ich vergessen. Davon trägt jeder 1/2. Die Meldung zur Sozialversicherung wird einmal jährlich getan, solange Du den Arbeitgeber nicht gewechselt hast. Sobald Du bei einem neuen AG anfängst, meldet er das automatisch bei zur Sozialversicherung. Alte AG meldet dies ebenfalls.

Die Bescheinigung fürs Arbeitsamt bekommst Du jährlich für Deine Steuererklärung.

Bei was für nem Anwalt arbeitest Du??? Da stimmt ja noch nicht mal der "Papierkram".

Verfasst: 27.04.2007, 15:37
von Gast
ok...aber die jährliche bescheinigung wegen der steuererklärung ist fürs finanzamt und net fürs arbeitsamt oder?hm...aber so ne lohnabrechnung hat ich noch net in der hand...das is kein formular oder so?genügt wenns handschriftlich festgehalten wurd?

Verfasst: 27.04.2007, 15:41
von Janin
die bescheinigung ist fürs finanzamt, arbeitsamt bekommt nichts. Wenn Du es handschriftlich bekommst, langt es evtl. auch. Bin mir da aber nicht ganz sicher. Wenn ich ehrlich bin, die Sache kommt mir nicht ganz "koscher" vor.

Verfasst: 27.04.2007, 15:41
von Curry
Wie? du hattest noch keine Lohnabrechnung in der Hand?
Da kann aber was nicht stimmen, das hab ich ja noch nie erlebt. Bekommst du dein Geld einfach so überwiesen, oder wie?

Verfasst: 27.04.2007, 15:48
von Janin
Nancy Du sagst es. Da stimmt vorne und hinten etwas nicht.

Verfasst: 27.04.2007, 15:54
von Gast
das finanzamt bekommt aber während der ausbildung keine steuererklärung, nur diese bescheinigung?die auszubildende im 2.lj schreibt die überweisungen und der anwalt unterschreibst. ich werd die wohl ma fragen, ob sie auch die lohnabrechnung macht oder wie das is

Verfasst: 27.04.2007, 15:54
von Nutzymaus
Hmm naja also ich bekomme aber auch nur doe Meldung zur Sozialversicherung. Keine monatlichen Lohnabrechnungen, da es ja "eh immer das selbe ist".

Ist die denn so wichtig odre nur die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung?