Halli Hallo
ich darf mich jetzt auch "Rechtsanwaltsfachangestellte" nennen, denn ich habe meine Abschlussprüfung nach langem zittern erfolgreich bestanden
So jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Mein Ausbildungsverhälnis endete zum 26.06.2012 (mündl. Prüfung), ich hatte in der Ausbildung 24 Tage Urlaub und habe davon bis zu diesem Tag 7 1/2 Uralubstage genommen.
Mein Arbeitsverhältnis hat zum 01.07.2012 begonnen, leider sind Anwälte ja nich immer nett und ich daher habe ich nach langen Diskussionen grandiose 22 Tage Urlaub im Jahr raus handeln können.
- wieviele Urlaubstage habe ich denn jetzt noch für dieses Jahr? meinen Chef mag ich ned fragen... da bekomm ich eh wieder nur ne dumme Antwort.
Eigentlich wären es doch, wenn man den "Azubi-Urlaub" anteilig rechnet 4,5 Tage (24:2= 12-7,5) plus den Urlaub als Arbeitnehmer (also 22:2) anteilig 11 Tage, für den Rest dieses Jahres noch 15,5 Tage oder???
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe !!
Urlaubsanspruch
also ich würde behaupten, dass du nur 11 Tage hast...
Ich glaub jetzt nicht, dass du den Azubi-Urlaub einfach dazurechnen kannst. Dafür müsste das mE vereinbart sein.
Ich glaub jetzt nicht, dass du den Azubi-Urlaub einfach dazurechnen kannst. Dafür müsste das mE vereinbart sein.
Warum denn nicht?!
Ok intern ist sowas immer unterschiedlich...
Ich habs damals auch so gemacht und dann sogar noch den Resturlaub aus dem Jahr davor dazugerechnet
Ok intern ist sowas immer unterschiedlich...
Ich habs damals auch so gemacht und dann sogar noch den Resturlaub aus dem Jahr davor dazugerechnet
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 47
- Registriert: 19.07.2011, 15:35
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: München
hmm vereinbart haben wir das nicht aber ich mein der Urlaub kann ja dann nich einfach weg fallen ?!
hätten die mich nämlich nicht übernommen bzw. hätte ich die Kanzlei gewechselt, dann hätte ich laut meinem Chef von Januar 2012-Juni 2012 den Anspruch auf die vollen 24 Tage gehabt...
hätten die mich nämlich nicht übernommen bzw. hätte ich die Kanzlei gewechselt, dann hätte ich laut meinem Chef von Januar 2012-Juni 2012 den Anspruch auf die vollen 24 Tage gehabt...
- Kasimir1603
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1606
- Registriert: 04.07.2007, 13:29
- Beruf: RA-fachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Buchbach
nee, nur wenn Du über den 30.6. hinaus beschäftigt gewesen wärst, hättest Du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
Wieso wegfallen? Es ist ja im Grunde deine eigene Schuld, wenn du ihn nicht nimmst...
Also - das hätte natürlich VORHER abgesprochen werden müssen.
den Anspruch auf den vollen Urlaub hättest du nicht gehabt. Dafür musst du über ein halbes Jahr im Jahr arbeiten
So long - du wirst mE nicht drumrumkommen, dass du beim Chef nachfragst.
Ich traue dennen ja alles zu. Zwischen Ausbildungsende und Arbeitsanfang hattest du ja auch noch ein paar Tage. Was hast du da gemacht??
Also - das hätte natürlich VORHER abgesprochen werden müssen.
den Anspruch auf den vollen Urlaub hättest du nicht gehabt. Dafür musst du über ein halbes Jahr im Jahr arbeiten
So long - du wirst mE nicht drumrumkommen, dass du beim Chef nachfragst.
Ich traue dennen ja alles zu. Zwischen Ausbildungsende und Arbeitsanfang hattest du ja auch noch ein paar Tage. Was hast du da gemacht??
- misspinky1984
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2175
- Registriert: 12.03.2007, 17:16
- Beruf: Gepr. ReFaWi
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Bärlin
Kasimir1603 hat geschrieben:nee, nur wenn Du über den 30.6. hinaus beschäftigt gewesen wärst, hättest Du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 189
- Registriert: 13.07.2012, 12:30
- Beruf: RA-Fachangestellter
- Software: RA-Micro
Ich denke auch, dass es eher von der Kulanz abhängig ist, ob du die 4,5 Tage Urlaub übernehmen darfst. Immerhin hast du einen völlig neuen Vertrag abgeschlossen, hast jetzt auch ein anderes Arbeitsverhältnis.
Der Rechnung stimme ich allerdings zu.
Der Rechnung stimme ich allerdings zu.
Wer nicht mehr versucht besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein.