Fortsetzung bzw. Abzweigung aus diesem Thread:
Beispiel:
Wir vertreten 2 Beklagte, Herrn Müller und Herrn Schneider, wobei die Mandanten untereinander eigentlich gar nichts miteinander zu tun haben (sind nur Nachbarn o.ä.).
Beide Mandanten zahlen unsere Kostenrechnung nicht. Wir beantragen daher Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei.
1,3 VG
0,3 Erhöhung
1,2 TG
Auslagen
MwST
Ist jetzt Herr Schneider tatsächlich verpflichtet, 0,3 Erhöhungsgebühr und anteilige MwST für Herrn Müller mit zu bezahlen? Schließlich hat er doch nur für sich selbst Prozessauftrag/-vollmacht erteilt.
Anna
Kostenfestsetzung gegen mehrere Mandanten
Würde das auch als 2 verschiedene Angelegenheiten betrachten und dementsprechend abrechnen
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
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Handelt es sich um ein Verfahren nach § 11 RVG mit vorangegangenem ZP-Verfahren? Die Infos sind ein wenig dünn!
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
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- stein
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vorangeganener Zivilprozess ?
Was meint unser 13 denn damit ?
Ich möchte das verstehen.
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